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Die Entwicklung der Bundeswehr zur Interventionsarmee

Ulrich Finckh

Vortrag auf der Mitgliederversammlung der Zentralstelle KDV
am 5. März 2005 in Berlin

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt,…dem Frieden der Welt zu dienen…" leitet die Präambel des Grundgesetzes die friedensstaatlichen Bestimmungen ein, die in den Artikeln 1 (2); 4 (3); 24; 25 und 26 (1) festgelegt sind. Der nachträglich eingefügte Artikel 87 a legt die Streitkräfte zudem auf Verteidigung und die im Grundgesetz ausdrücklich genannten Aufgaben fest. Trotz dieser Vorgaben unserer Verfassung ist die Bundeswehr mit Billigung des Verfassungsgerichtes an Kriegen in aller Welt beteiligt. Die juristische Hintertür, über die das ermöglicht wurde, war im Somalia -Urteil eine fragwürdige Interpretation von Artikel 24 GG. Die NATO, ein klassisches Militärbündnis, wurde zu einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit ernannt, so dass NATO - Einsätze im Grundgesetz verankert wurden. Das erfolgte gegen allen bisherigen Sprachgebrauch und gegen die Fachdiskussion der Konfliktforscher, die darunter gerade nicht Bündnisse, sondern Systeme verstehen, die über Fronten hinweg Sicherheit organisieren. Im Streit über die neue NATO waren schon vorher vom Gericht die Ausweitung des NATO-Vertrages über das vereinbarte Bündnisgebiet hinaus, ihre Option zum Ersteinsatz von Massenvernichtung und die mögliche Missachtung von internationalem Recht der UNO nicht als Änderungen des NATO - Vertrages eingestuft, sondern behauptet, da das Ziel Friedensbewahrung geblieben sei, müsse der geänderte Vertrag nicht erneut dem Bundestag vorgelegt werden. NATO - Beschlüsse hebeln alle Friedensverpflichtungen aus, wenn der Bundestag zustimmt.

Folglich wurde nicht beanstandet, dass die Bundeswehr sich am Krieg gegen Jugoslawien zu Gunsten der separatistischen Albaner im Kosovo beteiligte, obwohl es keinen Auftrag des Sicherheitsrates gab. Die Begründungen waren unrichtig, insbesondere der angebliche serbische Hufeisenplan. Ähnlich daneben waren die Begründung und die Praxis beim Krieg in Afghanistan. Mit Hilfe der Drogenbosse und Warlords wurde die Regierung des Landes angegriffen, ohne vorher die verlangten Beweise der Verantwortung von Al Qaida für die Anschläge des 11. 9. 2001 offen zu legen. Die Sicherheitsratsbeschlüsse zu Afghanistan wurden missachtet. Die USA nannten den Krieg Selbstverteidigung, obwohl das Recht dazu endet, sobald sich der Sicherheitsrat eines Streitfalles annimmt. Dieser hatte aber schon erste Embargomaßnahmen beschlossen. Danach hatte also nur er das Recht, weitere Maßnahmen (z. B. militärische Einsätze) zu beschließen. Aber die USA setzten sich über das Völkerrecht hinweg, und die Bundeswehr beteiligte sich mit KSK - Einheiten an der Jagd auf die Taliban und Al Qaida - noch dazu absolut geheim, sogar gegenüber dem Deutschen Bundestag. Nicht einmal dem Verteidigungsausschuss wurde über die Aktionen berichtet, sondern vertraulich nur den Obleuten der Fraktionen im Ausschuss. Die Umstellung auf militärische Interventionen ist in den Verteidigungspolitischen Richtlinien klar ausgesprochen. Die militärischen Rüstungsprogramme und die zunehmende Ausrichtung auf Freiwillige entsprechen dem, und die Beispiele zeigen, dass wir uns in einer neuen Phase kriegerischer deutscher Politik befinden.

Die Presse kommentiert z. T., dahinter stecke das Bemühen um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, der über die hohen Beitragszahlungen hinaus nur mit aktivem militärischem Einsatz erreichbar sei. Da manche Einsätze an der UNO vorbei erfolgen, glaube ich das nicht. Ich sehe eher ein Bemühen um das Wohlwollen der USA, aber diese Beurteilung ist nicht so wichtig. Deutlich ist jedenfalls: Dies ist Kriegspolitik. Deshalb sollten wir auch neu über die Entwicklung der Bundeswehr nachdenken. Wir haben bisher besonders kritisiert, dass die Wehrpflicht Kriegsdienstverweigerer in schwierige Situationen bringt, radikale Verweigerer sogar kriminalisiert und insgesamt die Gesellschaft militarisiert. Diese Kritik bleibt notwendig. Sie wird unterstützt durch die Nazi - Begründungen der 1935 wieder eingeführten Wehrpflicht, die DIE ZEIT in der Ausgabe vom 24. 2. 2005 abgedruckt hat. Wir müssen - ohne die Kritik an der Wehrpflicht aufzugeben - jedenfalls überlegen, wie wir auch der kriegerischen Ausrichtung der Politik und der veränderten Bundeswehr entgegen treten können. Ich halte dafür mehrere Punkte für wichtig:

1. Verfassungstreue. Die Bundeswehr muss endlich - wie das schon die demokratische Bewegung 1847 in den Offenburger Forderungen des Volkes verlangt hat - auf die Verfassung ( im Grundgesetz also auch auf deren friedensstaatliche Ausrichtung) vereidigt werden. Das gab es in einigen deutschen Ländern 1848, doch wurde es bald widerrufen, weil die Militärs befürchteten, Soldaten könnten über die Verfassungsmäßigkeit von Befehlen diskutieren, statt einfach zu gehorchen. Dann gab es die Vereidigung auf die Verfassung in der Weimarer Republik, das wurde aber von den Nazis sofort beendet. Dagegen ist der derzeitige Eid der freiwilligen Soldaten (wie auch das entsprechende Gelöbnis der wehrpflichtigen Soldaten) zu vage. Wer zur Bundeswehr geht, verspricht Verteidigung von Recht und Freiheit des deutschen Volkes. Das ist unklar im Blick auf deutsche Minderheiten in anderen Staaten und ebenso unklar im Blick auf die nationalen Minderheiten in Deutschland. Es ist aber nicht die Verpflichtung auf die Verfassung des Staates. Weiterhin wird versprochen, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen". Das ist eine Aussage ohne Inhalt im Blick auf das, was befohlen wird, nur Gehorsam als solcher. Eine Vereidigung auf das Grundgesetz würde dagegen auf Friedenswahrung und Vorrang internationaler Streitschlichtung verpflichten, den Schutz und die Grundrechte aller in Deutschland lebenden Menschen einbeziehen, aber die staatlichen Grenzen klar achten und das Handeln des Militärs zugleich an das Völkerrecht binden. Wenn der Verteidigungsminister von der Verteidigung Deutschlands am Hindukusch spricht, ist das keine inhaltliche Begründung des Gehorsams, sondern zeigt nur Willkür, bestenfalls die Verlegenheit, etwas als Verteidigung ausgeben zu müssen, was damit nichts zu tun hat. Vollends unsinnig wird die Benutzung des Begriffs Verteidigung für die Wahrung von Interessen im Bereich von Handel, Kommunikation und Zugang zu Ressourcen, wie es in den Verteidigungspolitischen Richtlinien geschieht.

2. Keine Berufsarmee. Auch wenn wir eigentlich gegen jede nationale Armee sind, kann uns die Gestaltung der Bundeswehr, solange sie besteht, nicht gleichgültig sein. In der Diskussion über eine Wehrpflicht- oder Berufsarmee müssen wir darauf dringen, dass statt einer an lebenslangem Dienst orientierten Berufsarmee mit der Gefahr einer zu starken Eigenentwicklung allenfalls eine Freiwilligenarmee mit zeitlich begrenzten Dienstzeiten geregelt wird. Diese Freiwilligen dürfen aber nicht schon - wie das derzeit möglich ist - als pubertierende 16- oder 17- Jährige verpflichtet werden, die dann durch möglichst rabiates Auftreten ihre Männlichkeit beweisen wollen. Wohin das führt, haben wir gerade an den Misshandlungen von Gefangenen durch Angehörige der US - Army und der britischen Armee im Irak studieren können. Aus unserer deutschen Geschichte ist an die Untaten der Waffen-SS zu erinnern, die ihre Freiwilligen schon unter 15-Jährigen angeworben hat, weil man Pubertierende leichter mit dem Appell an ihre noch fehlende, aber ersehnte Männlichkeit fangen und zu verbrecherischem Tun bringen kann.

3. UNO -Polizei. Als stellvertretender Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der deutsche General Eisele, der für die Blauhelmeinsätze zuständig war, vorgeschlagen, die UNO von nationalem Militär und den Interessen der Nationalstaaten unabhängig zu machen und eine UNO - Polizeitruppe aufzustellen. Er wollte sie finanzieren durch die Kosten, die die Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Verringerung ihres nationalen Militärs einsparen. Wenn die UNO Sicherheit und Frieden garantieren kann, wird nationales Militär überflüssig, denn Sandsäcke schleppen, wenn ein Deich bricht, kann man auch ohne Schießausbildung. Die deutsche Reaktion auf den sinnvollen Vorschlag war, dass Verteidigungsminister Volker Rühe Eisele sofort abberief, und die Regierung sich danach wunderte, dass kein Deutscher mehr an leitender Stelle in den Vereinten Nationen vertreten war.

4. Völkerrecht achten. Wir müssen uns die Mühe machen, geltendes internationales Recht Ernst zu nehmen und dafür einzutreten. Die Charta der Vereinten Nationen legt klar fest, dass - abgesehen von der unmittelbaren Verteidigung bis zum Einschreiten der UNO - nur der Sicherheitsrat militärische Einsätze beschließen kann. Dagegen wird regelmäßig gesagt, dieser sei manchmal nicht handlungsfähig. Das stimmt, ist aber vor allem eine Herausforderung an die Diplomatie. Häufig wird der Rat aber auch übergangen, nicht zuletzt von unseren Verbündeten. Wenn wir Frieden wollen, müssen wir von unserer Regierung und den internationalen Organisationen verlangen, dass sie das Völkerrecht achten und mit ihren immer wieder betonten Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit in der Beachtung des internationalen Rechtes beispielhaft voran gehen. Auch Recht, das nicht rabiat sanktioniert werden kann, ist Recht und muss beachtet werden, wenn wir eine friedliche Welt wollen. Wer so mächtig ist, dass er sich über das Recht hinwegsetzen kann, ohne Sanktionen fürchten zu müssen, muss als erster mit gutem Beispiel voran gehen, sonst kommen wir nie zu rechtlich geregeltem Frieden auf der Welt. Und angesichts der technischen Entwicklung sind auch für die Mächtigsten Frieden und Recht Voraussetzungen lebenswerten Lebens, erst recht für kleinere Staaten wie unseren.

5. Krieg löst keine Probleme. Je mehr Interventionstruppen zur Verfügung stehen, desto größer ist die Gefahr rascher militärischer Aktionen. Die Achtung des Völkerrechtes verlangt von uns, dass wir uns die Mühe machen, Konflikte, an denen die NATO oder unser Land beteiligt sind oder sich beteiligen wollen, genau zu analysieren und detailliert und öffentlich die Kritik zu üben, die Pazifisten an kriegerischen Interventionen haben. Wir sehen doch ständig, dass Militäreinsätze mehr schaden als nützen und deshalb schon nach den alten Regeln vom gerechten Krieg, die jetzt auch als UN - Vorschlag auftauchen, nicht zulässig sind. Die Leiden der Bevölkerung, weil man ein paar Regierende bestrafen will, sind nicht zu rechtfertigen. Und die durchsichtigen Interessen an Öl oder anderen Ressourcen in Nahost und Mittelasien rechtfertigen erst recht keine Kriege.

6. Rechtzeitig vermitteln. Zu einer friedlichen Welt gehört, dass wir dafür werben, sich anbahnende Konflikte rechtzeitig mit friedlichen Mitteln anzugehen. Im Kosovo gab es mindestens zehn Jahre lang vor dem Ausbruch der Gewalt ständig Probleme und Unrecht gegenüber der albanischen Bevölkerung, die immer wieder mit friedlichen Protesten das Unrecht kritisiert hat. Als dann gar die Autonomie der Provinz aufgehoben und damit die jugoslawische Verfassung von serbischer Seite gebrochen wurde, hätte der Westen dringend etwas tun müssen, statt zu warten, bis die Unterdrückten sich mit Drogen- und Menschenschmuggel das nötige Geld für Waffen besorgten. Aber erst, als gewalttätige Separatisten die Macht hatten und die Fernsehbilder zu kriegerischem Einsatz drängten, wurde eingegriffen. Aus friedlichem Protestieren war inzwischen eine separatistische Bewegung geworden, deren Führung nicht mehr am Recht, sondern nur noch an Gewalt und Rache interessiert war.

7. Kriegslügen entlarven. Regelmäßig haben wir erlebt, dass Kriege mit Lügen begründet wurden. Das war so im zweiten Weltkrieg mit dem von der SS in polnischen Uniformen verübten Überfall auf den Sender Gleiwitz. Das war so zum Beginn des Vietnamkrieges, als ein amerikanischer Zerstörer in vietnamesische Hoheitsgewässer eindrang und die vietnamesische Abwehr als Überfall in internationalen Gewässern dargestellt wurde. Das war so mit der Fiktion des Hufeisenplanes im Kosovo und mit der Behauptung von Massenvernichtungsmitteln im Irak, um nur die bekanntesten Beispiele zu zitieren. Wir dürfen nicht müde werden, die Erinnerung daran wach zu halten, um die Öffentlichkeit und die Soldatinnen und Soldaten damit kritisch zu machen. Ginge es den USA und Europa um humanitäre Hilfen, hätte man nicht in Kambodscha und Ruanda wegsehen können.

8. Polizei statt Militär. Uns wird ständig entgegen gehalten, gegen große Gewalt könne nur Militär etwas ausrichten. Innerstaatlich und auch in manchen internationalen Konflikten wird aber durchaus mit Erfolg Polizei eingesetzt. Polizisten werden nicht ohne Grund drei Jahre lang ausgebildet und haben ganz andere Vorgehensweisen als das viel schlechter ausgebildete Militär. Ich mache mir das gern an dem Beispiel klar, was gegen eine Verbrecherbande unternommen würde, die in einem Ort oder Land ihr Unwesen treibt. Polizei würde sie unter möglichster Schonung der Bevölkerung suchen, um sie dingfest zu machen und den Gerichten zu übergeben. Militär würde einfach den Stadtteil oder gar das ganze Land bombardieren - siehe Afghanistan und Irak. Wie wenig das hilft, sieht man in beiden Ländern zur Genüge. Und wie katastrophal das für die Zivilbevölkerung ist, sieht man dort auch. Umso mehr müssen wir auf andere Wege setzen. Dass schließlich auch gegen staatliche Gewalt friedlicher Widerstand etwas ausrichten kann, haben wir in letzter Zeit mehr als einmal gesehen, zuletzt in der Ukraine. Das zu unterstützen und im übrigen Geduld zu haben, scheint mir besser als jede kriegerische Intervention.

9. Recht, nicht Gewalt weiterentwickeln. Wenn wir unsere selbst gestellte Aufgabe Ernst nehmen, für eine Kultur des Rechtes und des Friedens einzutreten, dann müssen wir darauf bestehen: Eine andere Welt ist möglich. Das gilt auch für den Übergang zu einer Weltinnenpolitik und zu Verhaltensweisen, die dem angemessen sind. Die Rede von der internationalen Gemeinschaft ist eine hohle Phrase und meint in der Regel nur die USA und ihre Verbündeten (um nicht zu sagen Satelliten), manchmal nur die USA und ihre Mitläufer, die „Willigen". Die Menschheit weiß aus bitterer Erfahrung, welches Übel Krieg ist. Die Gründung des Internationalen Schiedsgerichtshofes in den Haag vor dem ersten Weltkrieg, des Völkerbundes nach dem ersten und der UNO nach dem zweiten Weltkrieg waren deshalb Versuche, das Übel des Krieges zu bannen. Wir dürfen nicht hinter solche Ansätze zurück, sondern müssen diese offensiv aufnehmen und gegen den Umbau der Bundeswehr und die dahinter stehende Kriegspolitik ebenso angehen wie gegen die Verpflichtung zur ständigen Aufrüstung der EU- Verfassung. Stattdessen müssen wir fordern, dass Ansätze wie die OSZE und manche einzelnen internationalen Verträge ausgebaut werden.

10. Gewalt führt zu neuer Gewalt. Die teure Umrüstung der Bundeswehr ist mehr noch als der Übergang auf eine Freiwilligenarmee Teil der Vorbereitung auf Interventionskriege. So vernünftig es war, dass Deutschland trotz aller indirekten Unterstützung der USA wenigstens im Irakkrieg nicht direkt mitgemacht hat, so bedrohlich ist die Entwicklung in Richtung auf kriegerische Interventionen. Es muss dabei bleiben: Krieg ist ein Verbrechen, und daran dürfen wir uns nicht beteiligen. Wir müssen ihn als solches bezeichnen und für die positive Alternative einer Politik der Verständigung, des Ausgleichs und des internationalen Rechtes eintreten. Dazu ist jede KDV ein persönlicher Beitrag und jeder Friedensdienst, wie ihn viele Mitgliedsverbände organisieren, eine sichtbare Werbung. Eingreifen mit Gewalt birgt immer die Gefahr neuer Gewalt, sei es als Korrektur der erzwungenen Entscheidung, sei es einfach als Rache. Dabei sind die Schäden kriegerischer Eimgriffe in aller Regel für die betroffenen Menschen katastrophal, oft sogar für viele Unbeteiligte tödlich, nicht etwa nur für die kämpfenden Truppen.

11. Zivile Hilfe ist billiger und besser. Diskutieren sollten wir auch, mit welchen Mitteln die Interventionsarmee beworben wird. Die vertretbaren Einsätze im Auftrag der UNO sind das eine, humanitäre Einsätze das andere Mittel der Propaganda. Zuletzt war es der Truppenversorger Berlin, der nach der Tsunamikatastrophe in Indonesien geholfen hat. Das war sicher hilfreich und insoweit nicht zu beanstanden. Aber das Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen können auch Hilfskrankenhäuser aufbauen und den von der Flut beschädigten Kliniken bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit helfen. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wird, dafür brauche man Militär. Unangemessen war, dass die Berichterstattung der Medien ausgerechnet die militärische Hilfe immer wieder zeigte, obwohl zugleich im großen Umfang für Spenden geworben wurde. Da hätte es näher gelegen, vor allem über die zivile Hilfe zu berichten. Bei der Berlin handelte es sich schließlich - und das wurde stets verschwiegen - um ein Schiff, das Nachschub aller Art, nicht zuletzt Munition und Treibstoff, dazu Werkstattkapazitäten und ein Lazarett als Hilfe für landunabhängige Kampfhandlungen bereit hält. Dass man damit auch ziviles Hilfsmaterial transportieren kann, ist klar. Aber wegen der militärischen Nutzbarkeit ist ein solches Versorgungsschiff viel teurer, zivil gesprochen, viel unrentabler als jede normale zivile Versorgung. Ähnliches gilt für Kampfhubschrauber. Auch solche Ungereimtheiten sollten wir ansprechen.

12. KDV - Recht für Freiwillige. Zum Schluss möchte ich auf ein Problem hinweisen, dass mir aufgefallen ist, als ich für einen Artikel über KDV in Europa bei verschiedenen Botschaften nach den Regelungen ihrer Staaten gefragt habe. Die Militärattaches der Länder mit Freiwilligenarmeen antworteten durchweg, das Problem KDV gebe es bei ihnen nicht, weil nur Freiwillige zum Militär gehen. Wir wissen aber, dass auch Freiwillige nachträglich verweigern können, wenn sie merken, was Krieg für die Menschen in Kriegsgebieten bedeutet. Selbst in Friedenszeiten kann es nach Unfällen, Übungen, Unterricht oder Waffenvorführungen zu neuen Gewissensentscheidungen gegen Kriegsdienst kommen. Das betrifft bisher wenige, die in unserem Land erfreulicher Weise derzeit keine besonderen Schwierigkeiten haben. Beim Krieg um das Öl in Kuweit haben wir aber bei amerikanischen und britischen freiwilligen Soldatinnen und Soldaten gesehen, wie leicht es zu Strafverfahren und Repression kommt, wenn eine KDV erst im kriegerischen Einsatz beantragt wird. Je mehr kriegerische Interventionen es gibt und je erfolgreicher unsere Kritik daran wird, desto mehr werden wir auch nachträglichen Verweigerern helfen müssen. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Für die derzeitige liberale Handhabung gibt es keine Garantie. Immer noch ist KDV ein Recht, das nur auf Antrag nach staatlicher Überprüfung als eine Art Privileg verliehen wird, kein wirkliches Grundrecht. Es ist eher die Karikatur eines solchen und vor staatlichen Übergriffen nicht sicher. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, die unmittelbare Geltung dieses garantierten Grundrechtes zu fordern. Wenn Leute verweigern, die sich vorher freiwillig zur Bundeswehr gemeldet hatten, sind sie ganz besonders darauf angewiesen, dass dieses Recht der KDV als Grundrecht beachtet wird.

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