60 Jahre Grundgesetz - 60 Jahre KDV-Recht
53 Jahre Allgemeine Wehrpflicht
und (k)ein bisschen Frieden?!
Einladung zur Fachtagung am 9. Mai 2009
Einladungs-Flyer als PDF-Datei
Am 23. Mai wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 60 Jahre alt. Im Kern war diese Verfassung eine Antwort auf den Krieg, die Barbarei und die millionenfachen Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland. Die Forderung „Nie wieder Krieg“ sollte vor allem durch die Gewährung von Gewissensfreiheit und den Schutz vor Zwangs-Kriegsdienst gegen das Gewissen der Betroffenen garantiert werden − formuliert in einer Zeit, als es kein deutsches Militär gab.
Mitte der 1950er Jahre wurde die Remilitarisierung Deutschlands (im Westen als Teil der NATO, im Osten als Teil des Warschauer Paktes) beschlossen, 1956 die Wehrpflicht wieder eingeführt. Seit der Vereinigung mit der DDR ist die Bundesrepublik zunehmend militärisch in vielen Teilen der Welt aktiv und führt − mit und ohne völkerrechtliche Grundlage − Krieg. Nach den Anschlägen des 11. September 2001 erklärte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder den USA die „uneingeschränkte Solidarität“ und beschloss erstmals den (bis heute geltenden) NATO-Bündnisfall mit. Und Schröder erklärte weiter: „Die Entscheidung [des Parlaments über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan] im Dezember 2001 setzte einen Schlusspunkt unter das Kapitel der eingeschränkten Souveränität Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Wir sind damit zu einem gleichberechtigten Partner in der internationalen Staatengemeinschaft geworden.“ Und seitdem sind Militär und Kriegsbeteiligung Teil deutscher Politik.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist angesichts dieser Entwicklungen und der jeweiligen Rahmenbedingungen ein (bei allen Liberalisierungstendenzen) in der Praxis eingeschränktes Recht geblieben, das sich Kriegsdienstverweigerer gegen staatliche Willkür und vielfältige Diskriminierung erstreiten müssen.
Sind wir also 60 Jahre später noch in guter Verfassung? Kann es darauf überhaupt eine einhellige Antwort geben angesichts von sechs Jahrzehnten bundesrepublikanischer Geschichte mit riesigem technischen Fortschritt und vielfachem gesellschaftlichen Wandel − sowohl innen- als auch außenpolitisch? Was ist der Maßstab für „gute Verfassung“? Und wird man sich auf eine gemeinsame Anwendung einigen können − insbesondere im Kontext der europäischen Entwicklung?
Seit 52 Jahren besteht die Aufgabe der Zentralstelle KDV darin, das Grundrecht in Artikel 4 als Ausdruck eines demokratischen und rechtsstaatlichen Staatsverständnisses hochzuhalten und seine Anwendung im Alltag kritisch zu begleiten. Unser Maßstab ist der einer nachhaltigen Entwicklung in Richtung Zivilgesellschaft. Was trägt zur Entwicklung ziviler Strukturen bei? Was hilft bei der Stärkung der Friedensfähigkeit − nach innen und nach außen, individuell und strukturell? Was sind die Alternativen „im Krieg“ und „zum Krieg“?
Darüber wollen wir auf unserer Fachtagung zum Geburtstag des Grundgesetzes nachdenken und kritisch diskutieren. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Einladungs-Flyer als PDF-Datei
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