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Über den Umgang mit einem gesellschaftlichen Tabu

Grundsätzliche Überlegungen zu Selbstverständnis, Ziel und Methodik der KDV-Beratung

Die Mitgliederversammlung der Zentralstelle KDV hatte im November 2008 die „Beratung von Kriegsdienstverweigern“ als Schwerpunkt. Neben einer Bestandsaufnahme der Beratungsangebote der Mitgliedsverbände wurden Perspektiven in der Beratungsarbeit für Wehrpflichtige, Kriegdienstverweigerer und Zivildienstleistende diskutiert.

Rechtsanwalt Michael Hofferbert führte mit einem Vortrag „Grundsätzliche Überlegungen zu Selbstverständnis, Ziel und Methodik der KDV-Beratung“ in die Diskussion ein. Der zweite Titel, den er seinem Vortrag gab, ließ die Zuhörerinnen und Zuhörer aufhorchen: „Über den Umgang mit einem gesellschaftlichen Tabu“. Kriegsdienstverweigerung scheint doch längst gesellschaftliche Normalität geworden zu sein – oder etwa nicht?

Michael Hofferbert beendete seinen Vortrag so:

„Die Aufgabe, die sich den Beratern, den Verbänden, den Kirchen (auch den Anwälten!) stellt, könnten also unter diesen veränderten Bedingungen neue Inhalte, Wege und Akzente fordern:

- Diese könnten perspektivisch in der Aufkündigung des Stillhalteabkommens zwischen Pazifisten und Militärs liegen, indem die ethische Diskussion über militärische Logik vor dem Hintergrund steigender Kriegsgefahr neu entfacht und offensiv geführt wird. An Anlässen dazu fehlt es nicht, wohl aber evtl. an der notwendigen Courrage oder Initiative.

– Die schleichende Vereinnahmung der Zivilgesellschaft durch militärische Logik auf vielen Gebieten könnte (wieder) zum Thema werden. (Dazu müssten Berater vielleicht wieder aus den Beratungszimmern hinaus in die Schulen, die Kirchen, die öffentlichen Plätze etc. gehen.)

– Es muss wieder deutlichter werden: Wenn man sich als Kriegsdienstverweigerer bzw. Pazifist versteht, dann ist die Ableistung des Zivildienstes – so sozial wertvoll der Umstand der Hilfe für Hilfsbedürftige ist – kein Ablasszettel für die Verantwortung jedes Einzelnen für den Einsatz militärischer Gewalt „im Namen des Volkes“, also auch im eigenen Namen, ob man daran nun unmittelbar beteiligt ist oder nicht.

– Wer Soldat ist oder Soldaten einsetzen will, muss sich die Frage nach seinem Verhältnis zur Ethik der Zivilgesellschaft gefallen lassen und darf nicht mit der Ausrede davonkommen, diese werde auch im Krieg beachtet und gar verteidigt. Eine Armee, die sich dieses tiefen Konfliktes nicht in jeder Lage bewusst ist, wird nicht verantwortungsbewusst Waffen verwalten und Soldaten einsetzen können.

– Die fortschreitende – jedenfalls äußerliche – Gleichgültigkeit der nachwachsenden Generationen gegenüber der Gefährdung der Zivilgesellschaft durch Militarismus muss uns ebenso unruhig und aktiv machen wie das Ersterben der Pazifismus / Militarismus-Diskussion.

– Der schleichende Abbau und das notorische Defizit an Rechstaatlichkeit im Bereich des Wehrrechts muss als ein Umstand offen gelegt werden, gegen den es sich im Interesse einer freiheitlichen und republikanischen Gesellschaft und Staatsordnung zu wehren gilt.

Die noch so begrüßenswerte Rundumversorgung der Wehrpflichtigen per web-site weckt für sich alleine nicht das Bewusstsein für die grundsätzlichen Probleme, sondern macht die Beratungsstellen zu bloßen Dienstleistern beim Surfen an der Oberfläche.

So gesehen könnte man der ideologisch vielfach missbrauchten und notorisch missverstandenen „Allgemeinen Wehrpflicht“ gleichsam eine „alternative Wehr-Pflicht der Pazifisten“ entgegensetzen: Die Pflicht eines Bürgers in einem freiheitlichen und republikanischen Rechtsstaat,

1. sich gegen die Tabuisierung der Logik militärischer Gewalt, gegen die Bereitschaft zur beliebigen Opferung einer unbestimmten Vielzahl von Menschen zu einem bestimmten, (für gut gehaltenen) Zweck, zu Lasten der ethischen Normen der Zivilgesellschaft und ihrer Verfassung zu wehren,

2. sich gegen staatliche Übergriffe – oder wenn Sie so wollen: gegen die geradezu naturhafte Übergriffigkeit staatlicher Behörden beim Vollzug des Wehrrechts – zu wehren.

Wenn es in der Beratung von Wehrpflichtigen gelingt, dieses Bewusstsein zu schaffen und zu stärken, sie also zu „Verteidigern von Rechtsstaatlichkeit“ und zu „Verteidigern der ethischen Normen einer Zivilgesellschaft“ und nicht lediglich zu „Zivis“ zu machen, dann hätte der Begriff der „allgemeinen Wehrpflicht“ einen neuen, der Verfassung entsprechenden Sinn und Inhalt, der für die Betroffenen weit über die Frage der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst hinausreichen könnte.

Denn die ethischen Normen einer Zivilgesellschaft und der freiheitliche Rechtsstaat, wie sie beide in der Verfassung verankert sind, können nur im Alltag der Bürger und tagtäglich gegenüber einem sich verselbständigenden Staatsapparat wirksam verteidigt werden – und nicht am Hindukush – allerdings: auch nicht alleine dadurch, dass man „Zivi“ wird.“

Den vollständigen Vortrag lesen Sie hier.

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