Wehrdienst - Zivildienst - NULLDIENST
Kleiner Leitfaden zum geschickten Umgang mit der Wehrpflicht
von Peter Tobiassen - Stand 4/2010
Mit der Verkleinerung der Bundeswehr hat der Verteidigungsminister neben dem Wehrdienst und
dem Zivildienst einen neuen Dienst eingeführt: den NULL-Dienst. Die Hälfte der Männer, die für
den Wehrdienst verfügbar sind, wird nicht mehr einberufen. Sie müssen null Dienst leisten, weil es
einfach weniger Dienstposten für Grundwehrdienstleistende gibt. Wie man es erreichen kann,
möglichst zur Gruppe der Null-Diener zu gehören, wird hier beschrieben.
Das ist (nicht) zu tun.
Haben Sie sich schon einmal an einer Aktion beteiligt, die sich dadurch auszeichnete, dass Sie
nichts tun sollten? Wahrscheinlich nicht. Nun ist die Gelegenheit dazu. Vor allem gilt: Nur keine
Hektik.
Zur ersten Orientierung. Wo stehen Sie gerade in Ihrem Wehrpflichtleben? Schon erfasst? Das
passiert meist kurz nach dem 17. Geburtstag. Schon den Fragebogen zur
Musterungsvorbereitung erhalten? Gerade den Einberufungsbescheid zur Bundeswehr
bekommen? Für jede Station im Wehrpflichtleben eines deutschen Mannes beschreiben wir, was
zu tun ist.
Auch beim Zivildienst können nicht alle einberufen werden. Wer sich keinen Zivildienstplatz sucht und so bei seiner Einberufung nicht mithilft, hat also eine zweite Chance auf Null-Dienst. Zwar gibt es viele Zivildienstplätze, jedoch nur sehr wenige, zu denen zwangsweise einberufen werden kann. Würde sich also kein Zivildienstpflichtiger eigenständig eine Stelle suchen, könnten nur wenige Tausend statt Zehntausende einberufen werden.
|
Der KDV-Antrag ist schnell und ganz einfach zu stellen. Er besteht nur aus einem Satz:
Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe
unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Absenderangabe, Personenkennziffer und Unterschrift dürfen natürlich nicht fehlen. Lebenslauf und Begründung können später nachgereicht werden.
|
Wer alle Chancen, gar nicht dienen zu müssen, nutzen will, darf den KDV-Antrag erst stellen,
wenn die Bundeswehr sich mit dem Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst gemeldet hat.
(Dieser kommt als Einschreiben, sagt, wann und in welcher Kaserne der Wehrdienst beginnt, und
beigelegt ist meistens auch schon die Fahrkarte für die Deutsche Bahn. Die Ladung zur
Musterung ist noch kein Einberufungsbescheid!)
Manchmal gibt es Lebenssituationen, in der ein halbes Jahr überbrückt werden muss oder Zeit zur persönlichen oder beruflichen Orientierung nötig ist. Wer solche Zeiten hat, kann Sie auch mit Zivildienst füllen. In diesem Fall kann von dem hier beschriebenen jederzeit umgestellt werden auf „Wie komme ich nun schnell in den Zivildienst?“ Das ist immer innerhalb weniger Wochen möglich.
Also, wer nicht unbedingt Zivildienst machen will, wartet erst einmal ab, ob überhaupt Wehr- oder Zivildienst verlangt wird. Bis zur Einberufung zum Grundwehrdienst gibt es aber
eine Reihe von Stationen, die problemlos gemeistert werden können. Deshalb: Nur keine Hektik.
Zuerst ist da die
Erfassung
Die Erfassung erfolgt über das Einwohnermeldeamt. Dort werden die Daten aller Männer, die im
letzten Quartal 17 Jahre alt geworden sind, erfasst und dem Kreiswehrersatzamt übermittelt. Der
Erfasste bekommt darüber eine Mitteilung. Zu tun ist nichts. Nach der Kriegsdienstverweigerung
fragt noch niemand. Erfasst werden übrigens alle, sogar Rollstuhlfahrer, die nie tauglich wären.
Über die tatsächliche Einberufung zum Wehrdienst sagt das gar nichts. Wer nicht erfasst wird, ist
vergessen worden - oder irrtümlich als Mädchen oder Ausländer registriert. Wer als Mann
Andrea, Kolja, Mehmet oder Igor heißt, hat schon hier erste Chancen.
Einige Wochen später kommt der
Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
Dieser Fragebogen dient der Festlegung des richtigen Musterungstermins. Die Musterung soll nämlich etwa neun Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin stattfinden, damit nicht mehr zu viel zwischen der Musterung und dem Dienstantritt in der Bundeswehr passieren kann.
Einberufen werden kann man immer erst nach dem ersten Ausbildungsende (Lehre oder Abitur).
Deshalb wird in diesem Fragebogen vor allem erfragt, was man gerade macht und wie lange das noch dauert. Den Fragebogen kann man korrekt ausfüllen, die Belege (Schulbescheinigung, Kopie Ausbildungsvertrag oder ähnliches) beifügen und abschicken.
Die Behörde interessiert die Verweigerung noch nicht, weil ein Kriegsdienstverweigerungsantrag frühestens nach der Musterung bearbeitet wird.
Etwa neun Monate vor dem Abitur oder Ausbildungsende kommt die Ladung zur
Musterung
Auch hier gilt: Nur keine Hektik, alles in Ruhe angehen. Die Ladung zur Musterung sagt nichts darüber, ob man denn überhaupt einberufen werden soll. Bei der Musterung wird die körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Kriege festgestellt, also ob man – wenn man keine Gewissenbedenken hätte – fit genug ist, andere Menschen totzuschießen. Zurzeit werden zwischen 50 und 55 Prozent der Gemusterten für tauglich erklärt. Fast jeder Zweite verlässt das Kreiswehrersatzamt also als Untauglicher und darf null Dienst leisten. Wer seine Chancen erhöhen möchte, zu den Ausgemusterten zu zählen, kann sich bei der Hotline über die Tauglichkeitskriterien informieren.
Im Rahmen der Musterung, insbesondere bei der Personalaufnahme, wird man gefragt, ob man
einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen möchte. Da man das bei der Musterung noch gar
nicht tun möchte, antwortet man wahrheitsgemäß: „Ich möchte keinen
Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen." Manchmal wird dann von den Mitarbeitern im
Kreiswehrersatzamt das Diskutieren angefangen. „Wollen Sie nicht doch lieber Zivildienst
machen? Dann sollten Sie sich gleich entscheiden. Wenn Sie den Antrag gleich stellen, geht alles
schneller." Und so weiter. Hier darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Einfach bei der
klaren Aussage bleiben: „Ich möchte keinen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen."
Auch bei der Musterung wird noch nicht entschieden, ob tatsächlich eine Einberufung zum
Grundwehrdienst erfolgt. Wer untauglich ist, weiß sicher, dass er nicht einberufen wird. Wer „voll
verwendungsfähig" = „T1" oder „verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten"
= „T2" ist, weiß nur zu 50 %, dass er einberufen wird.
Auch diejenigen, die im Falle ihrer Tauglichkeit bald Zivildienst leisten möchten, sollten den Antrag erst nach Abschluss der Musterung stellen, damit die Ärzte ihre Tauglichkeitsentscheidung nicht von dem Gedanken leiten lassen: Für die Bundeswehr können wir den nicht gebrauchen, aber Zivildienst machen, das sollte wohl gehen. Über 10.000 für den Wehrdienst eigentlich Untaugliche werden jedes Jahr nur deshalb für tauglich erklärt, weil sie den KDV-Antrag schon vor oder bei der Musterung gestellt haben. Der nach der Musterung gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird weder anders noch langsamer bearbeitet.
Also, nur keine Hektik, die Ruhe bewahren und keinen KDV-Antrag stellen. Gleich im Anschluss an die Musterung, meistens noch am selben Tage, oder einige Wochen später erfolgt die
Eignungsuntersuchung und -feststellung
Bei diesem Test wird festgestellt, für welche Verwendungen in der Truppe man besonders
geeignet ist. Natürlich wird auch festgestellt, wer weniger geeignet ist oder gar nicht gebraucht
wird.
Man durchläuft eine ganze Reihe von Tests, bei denen von mathematischen und logischen Fähigkeiten bis hin zur Reaktionsschnelligkeit und psychischen Belastbarkeit allerlei festgestellt wird. Üblicherweise versucht man im Leben immer, bei Tests möglichst gut abzuschneiden. Das ist hier nicht nötig, da man ja eigentlich nichts mit der Bundeswehr zu tun haben will. Deshalb: Keinen besonderen Ehrgeiz entwickeln. Anders als sonst gilt hier: Die Luschigen werden die geringere Einberufungswahrscheinlichkeit gewinnen.
Es wird bei der Eignungsuntersuchung natürlich auch gefragt, wo man gerne seinen Wehrdienst leisten möchte, ob man vielleicht freiwillig länger dienen möchte und ob man bereit ist, an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Natürlich darf man diese Fragen nicht oder nur mit Nein beantworten bzw. keine Antwort ankreuzen.
Diejenigen, die bei der Eignungsuntersuchung besonders gut waren, werden zuerst einberufen, diejenigen, die nicht so sonderlich geeignet sind, später oder eben gar nicht. Knapp die Hälfte der Getesteten bleibt letztlich übrig, weil sie nicht gebraucht werden. Deshalb ist die Ladung zum Eignungstest noch keine Entscheidung darüber, dass der Einzelne tatsächlich einberufen wird. Der Test ist deshalb auch noch kein Anlass, einen KDV-Antrag zu stellen.
Zeitgewinn durch Musterungswiderspruch
Wenn es darum geht, ein oder gar zwei Jahre Zeit zu gewinnen, können dabei Widerspruch und Klage im Musterungsverfahren helfen. Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid (unbedingt Frist beachten) hat eine einberufungshindernde Wirkung, das heißt, es darf erst einberufen werden, wenn das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Üblicherweise vergehen einige Monate, bis das Ergebnis des Widerspruchs, der Widerspruchsbescheid, vorliegt. Gegen dieses Ergebnis kann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Die Klage hat für sich gesehen keine „einberufungshindernde Wirkung“. Es könnte also trotzdem einberufen werden. Stellt man aber parallel einen Kriegsdienstverweigerungsantrag, so hindert dieser die Einberufung zur Bundeswehr. Da der KDV-Antrag erst bearbeitet werden darf, wenn das Klageverfahren in der Musterungssache abgeschlossen ist, kann erst einmal keine Einberufung zur Bundeswehr kommen. In diesem Fall ist also mit dem KDV-Antrag nicht zu warten, bis der Einberufungsbescheid kommt, sondern er sollte schon parallel zur Musterungsklage gestellt werden. Gerichte benötigen üblicherweise zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren für die Bearbeitung einer Klage – unabhängig davon, ob der Sachverhalt kompliziert oder einfach, die Klage begründet oder unbegründet ist. Die Anwälte vor Ort wissen, wie lange das jeweils zuständige Gericht tatsächlich braucht. Man kann dann leicht ausrechnen, ob das Klageverfahren ausreicht, um zum Beispiel den nächsten Zurückstellungsgrund zu erreichen oder den Arbeitsplatz für die nächste Zeit zu sichern.
Doch zurück zu der Situation, wenn ein Musterungswiderspruch nicht mehr möglich ist: Dass man tatsächlich einberufen wird oder werden soll, kann man auf verschiedene Weise erfahren.
Bevor der Einberufungsbescheid kommt, gibt es in einer Reihe von Fällen eine
Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung
Das ist der Zeitpunkt, an dem man sagen kann, dass im Kreiswehrersatzamt entschieden wurde, eine bestimmte Person einzuberufen. Nun ist geklärt, dass man zu den 50 % der Tauglichen gehört, die dienen sollen. Wer nun verweigert, weiß, dass er den Zivildienst als Ersatz für einen Wehrdienst leistet. Nun sollte man mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag nicht mehr warten.
Doch halt. Bevor man den Kriegsdienstverweigerungsantrag stellt, sollte man prüfen, ob nicht
andere Gründe gegen eine Einberufung sprechen (Tauglichkeit, Unabkömmlichkeit im Betrieb,
Familiensituation, Ausbildung, usw.). Am besten klärt man erste Fragen über unsere Hotline.
Gibt es solche Gründe nicht, dann kann der KDV-Antrag sofort gestellt werden. Es reicht zunächst der Antrag selbst, der nur aus einem Satz besteht: „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.“ Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag kann man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben (Eingang bestätigen lassen), als Einschreiben per Post schicken oder per Fax übermitteln (Sendeprotokoll aufbewahren).
Es gibt drei Arten von Benachrichtigungen, mit denen die Bundeswehr die Einberufung zum
Grundwehrdienst ankündigen kann:
Unproblematisch ist das so genannte Begrüßungsschreiben von einzelnen Marineeinheiten und
manchen Kasernen. Sie sind eine Freundlichkeit für diejenigen, die gerne dienen wollen, und ein
wichtiger Hinweis für die, die verweigern wollen. Rechtlich haben sie keine Bedeutung.
Weiter gibt es die Ankündigung der Heranziehung zum Grundwehrdienst vom Kreiswehrersatzamt, mit der mitgeteilt wird, dass eine Einberufung zu einem bestimmten Termin vorgesehen ist und gefragt wird, ob etwas gegen die Einberufung spricht (Tauglichkeit, Ausbildung etc.). Auch diese Ankündigungen haben für den Zeitpunkt des KDV-Antrags keine rechtliche Bedeutung. Wer nach Zugang dieser Ankündigung einen KDV-Antrag stellt, wird nicht anders behandelt als derjenige, der vor, bei oder unmittelbar nach der Musterung verweigert hat.
Als dritte Art der Vorinformation gibt es die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als
Ersatz für Ausfälle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass man als Ersatz für möglicherweise
ausfallende Wehrpflichtige kurzfristig einberufen werden kann. Sollte das nicht nötig sein, soll man
zu dem folgenden regulären Einberufungstermin gezogen werden.
Der Zugang dieser Ankündigung der kurzfristigen Einberufung hat auch eine rechtliche Folge. Ein
danach gestellter Kriegsdienstverweigerungsantrag hindert - rechtlich gesehen - nicht mehr die
endgültige Einberufung zum Grundwehrdienst. In der Praxis beruft das Kreiswehrersatzamt aber
keine KDV-Antragsteller mehr als Ersatzleute ein. Außerdem wird immer rechtzeitig über den
KDV-Antrag entschieden. Wer die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für
Ausfälle erhalten hat, kann sich gerne über unsere Hotline nach weiteren Details erkundigen.
Wenn man diese so genannte „Ausfallsbenachrichtigung" erhalten hat, kann man sofort seinen
KDV-Antrag stellen. Was wichtig ist, wird in den nächsten Absätzen beschrieben. Es gilt alles
ähnlich wie bei Erhalt eines Einberufungsbescheides.
Manchmal mit Ankündigung – immer dann, wenn die Musterung oder die letzte Tauglichkeitsüberprüfung schon über zwei Jahre zurückliegt -, manchmal ohne Ankündigung kommt der
Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst
Wer den Einberufungsbescheid bekommt, hat keinen Grund mehr, mit dem
Kriegsdienstverweigerungsantrag zu warten. Nun steht endgültig fest, dass er zu der Hälfte der
verfügbaren Männer gehört, die noch dienen soll. Nun gilt es, den
Kriegsdienstverweigerungsantrag persönlich beim Kreiswehrersatzamt vorbei zu bringen
(möglichst) oder zu faxen. Das hat folgenden Grund:
Wenn der Einberufungsbescheid (oder die Benachrichtigung, dass man als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden soll) kommt und der Wehrpflichtige schnell ist, kann er – obwohl er den Einberufungsbescheid oder die Ausfallsbenachrichtigung schon in Händen hält – in vielen Fällen dennoch erreichen, dass sein KDV-Antrag einberufungshindernde Wirkung hat. Wie kommt das?
Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als einfaches Einschreiben. Dieses gilt erst mit Ablauf des
dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und
Feiertage). Das gilt auch für normale Briefe - so wird die Ausfallsbenachrichtigung verschickt.
Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid
geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der
Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des
Donnerstags, also Donnerstagnacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der
Einberufungsbescheid schon am Dienstag ankommt - und das wird die Regel sein. Wird ein
Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr beim
Kreiswehrersatzamt persönlich abgegeben (am besten in den Dienststunden, notfalls auch mit
Zeugen in den Briefkasten des Amtes einwerfen), ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der
Einberufungsbescheid (rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Man kann den KDV-Antrag auch per
Fax senden und das Sendeprotokoll aufzubewahren.
Der in der beschriebenen Frist gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird vom
Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet, und der
Einberufungsbescheid wird aufgehoben. Beides wird einem schriftlich bestätigt. Sollte das nicht
automatisch passieren, kann man gegen den Einberufungsbescheid innerhalb von zwei Wochen
Widerspruch einlegen. Da rechtlich alles eindeutig ist (der Zustellungszeitpunkt von Einschreiben
ist in § 4 Verwaltungszustellungsgesetz, der von Briefen in § 41 Absatz 2
Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt), wird dann der Einberufungsbescheid aufgehoben.
In Ausnahmefällen - und wirklich nur in diesen - benutzt das Kreiswehrersatzamt andere Zustellungsformen. Wird der Einberufungsbescheid mit Zustellungsurkunde oder als Einschreiben mit Rückschein vom Postboten in den Briefkasten geworfen oder übergeben, gilt der Bescheid in diesem Augenblick als zugestellt. In diesen Fällen gilt die "Drei-Tage-Zustellungfrist" nicht.
Der KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden
Wenn man nicht ganz so schnell ist und den KDV-Antrag nicht innerhalb der drei Tage stellen kann, ist das kein Problem. Das KDV-Verfahren wird trotzdem schnell abgewickelt und normalerweise innerhalb von zwei bis drei Wochen abgeschlossen sein, der „Soldatenrock“ muss also nicht angezogen. Für eine schnelle Bearbeitung ist es dabei aber wichtig, den KDV-Antrag mit Lebenslauf und Begründung zügig und vollständig einzureichen, damit auch tatsächlich entschieden werden kann.
KDV-Antrag für Zeitgewinn nutzen
Auch das KDV-Verfahren kann – wie der Musterungswiderspruch – für einen Zeitgewinn genutzt werden. Solange eine Einberufung zum Grundwehrdienst gilt, macht dieses „auf Zeit spielen“ natürlich keinen Sinn. Liegt aber kein Einberufungsbescheid (mehr) vor, lassen sich etliche Monate Zeit gewinnen, da der KDV-Antrag bis zum Abschluss eines Klageverfahrens einberufungshindernde Wirkung hat. Wer die nötigen Unterlagen (Lebenslauf, Begründung) nicht einreicht, muss abgelehnt werden. Gegen die Ablehnung kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Versäumt man wiederum die Einreichung der Unterlagen, muss der Widerspruch zurückgewiesen werden. Dagegen kann man innerhalb eines Monats Klage einreichen. Für die Klagedauer gilt das gleiche wie bei der Musterungsklage.
Insgesamt gilt: Bei einem KDV-Antrag reicht zunächst der Satz: „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.“ Den Antrag sollte man faxen oder persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben und sich gleich den Eingang mit Datum und Uhrzeit quittieren lassen. Alles Wichtige zum KDV-Antrag erfahren Sie über www.Zentralstelle-KDV.de.
Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt die Einplanung für den
Zivildienst
Der ursprünglich für den Wehrdienst vorgesehene Dienstantrittstermin gilt nicht mehr. Der Zivildienst kann früher, aber auch später begonnen werden. Dabei kann man auch wieder abwarten, ob das Bundesamt eine so genannte „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst“ mit einem konkreten Antrittsdatum übersendet. Einen Zivildienstplatz kann man auch dann noch selbst suchen – dafür werden mindestens zwei Monate Zeit eingeräumt. Da es mehr als 110.000 Zivildienstplätze gibt, von denen im Durchschnitt zukünftig weniger als 50.000 besetzt sein werden, hat jeder Dienstpflichtige sozusagen immer die freie Auswahl. Die Angst, keinen geeigneten Zivildienstplatz zu finden, ist unbegründet. Gibt es
Nachteile
wenn man mit der KDV-Antragstellung wartet? Eigentlich nicht. Der einzige Nachteil ist, dass das
Kreiswehrersatzamt bestimmt, ob man überhaupt dienen muss und wenn ja, wann man sich mit
der Kriegsdienstverweigerung und dem Zivildienst auseinandersetzen muss. Wer aktiv den
Zivildienst einplant, „verliert" zu 100 % ein Ausbildungs- oder Arbeitsjahr. Wer abwartet, verliert
dieses Jahr nur mit einer 50 % Wahrscheinlichkeit. Gesetze regeln, dass Ausbildungs-, Studien-
und Arbeitsplatz erhalten bleiben.
Wenn es bei rechtzeitigem Handeln keine Nachteile gibt, gibt es auf der anderen Seite
Vorteile
Der wichtigste Vorteil ist zunächst der unmittelbar persönliche Vorteil. Man hat zu 50 % die Chance, gar nicht dienen zu müssen. So spart man ein halbes Jahr, im Regelfall auch ein weiteres halbes Jahr Leerlauf.
Unsere Information über den geschickten Umgang mit der Wehrpflicht läuft seit einigen Jahren. Inzwischen melden sich bei uns viele Wehrpflichtige, bei denen sich das Kreiswehrersatzamt nicht gemeldet hat. In den aktuellen Gesprächen geht es dann zum Beispiel um die Zurückstellung im Studium, um Arbeit im Ausland, um das Vaterdasein und um viele andere Sachen, die die Einberufung meist ganz verhindern.
Unsere Hilfestellung
Manchmal geht es in den Gesprächen auch um die Einplanung für den Zivildienst während der ersten beiden Semester des Studiums. Wer schon am Studienort wohnt, bekommt die Miete während des Zivildienstes erstattet. Außerdem lässt sich der Zivildienst meist mit nur einem Semester Zeitverlust in das Studium einbauen.
Wer auch nach Erhalt einer Einplanung weiter auf Abwarten setzt, hat auch beim Zivildienst eine Chance, nicht einberufen zu werden. Zum Zivildienst melden sich viele freiwillig und besetzen dann die finanzierbaren Plätze. Die Drohung, dass ein Zivildienstplatz einfach zugewiesen wird, kann in vielen Fällen nicht mit Erfolg umgesetzt werden. Fast alle Zivildienststellen nehmen nämlich nur Dienstleistende, zu deren Einberufung sie ihr Einverständnis gegeben haben. Ein Pokern an dieser Stelle kann so viel Zeitgewinn bringen, dass das dritte Semester des Studiums und damit die Zurückstellung doch erreicht werden kann. Auch hier gilt: Nur keine Hektik.
Je mehr mit ihrem KDV-Antrag bzw. einer Zivildienststellensuche warten, umso mehr werden gar nicht einberufen, umso größer wird die Wehrungerechtigkeit und umso stärker der Druck auf die Politiker, die Wehrpflicht endlich aussetzen. Dann muss niemand mehr zwangsweise dienen. |