Informationen zum Zivildienst
Wir haben den Versand von Informationsmaterialien zum Zivildienst eingestellt, weil niemand mehr zum Zivildienst einberufen wird, es sei denn, dass er ausdrücklich um die Einberufung bittet.
Details dazu lesen Sie bitte hier.
|
Die Zentralstelle KDV sendet Ihnen gerne die Informationsmaterialien zum Zivildienst. Bitte geben Sie Namen und vollständige Anschrift an, da der Versand per Post erfolgt.
Das Informationspaket enthält
 |
die Broschüre "Zivildienst in Deutschland" (48 Seiten), in der die wichtigsten Verbände die Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende vorstellen; |
 |
eine Liste der Einrichtungen (rund 80 Adressen), die wissen, wann wo welche der 190.000 Zivildienstplätze frei werden und wie Sie sich dort bewerben können; |
 |
die Liste der Einrichtungen (rund 10 Adressen), die alle Zivildienstplätze in Ihrem Bundesland vermitteln; |
 |
das Zivildienst-ABC (32 Seiten) des Bundesamtes für den Zivildienst; |
 |
das Telefonverzeichnis des Bundesamtes für den Zivildienst (incl. Faxnummern und E-Mail-Adressen) - Sie werden nie mehr in der Warteschleife der Telefonvermittlung hängen bleiben; |
 |
die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Zivil" mit dem Sonderteil "for zivis only"; |
 |
die Broschüre "Mietbeihilfe im Zivildienst" (48 Seiten). |
Für Fragen stehen wir Ihnen über unsere Telefon- und E-Mail-Hotline gerne zur Verfügung.
Wenn Sie den Kriegsdienst noch nicht verweigert haben, bieten wir Ihnen ein günstiges Kombi-Paket mit Informationen zur Kriegsdienstverweigerung und zum Zivildienst an.
Wir haben den Versand von Informationsmaterialien zum Zivildienst eingestellt, weil niemand mehr zum Zivildienst einberufen wird, es sei denn, dass er ausdrücklich um die Einberufung bittet.
Details dazu lesen Sie bitte hier.
|
2. Januar 2006
Das aktuelle Einplanungsverfahren für den Zivildienst
Wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, muss sich überlegen, wie er mit dem Zivildienst umgehen will. Eine Automatismus „Kriegsdienstverweigerung Zivildienst" gibt es nicht mehr.
Zum Hintergrund:
Der Bundesminister der Verteidigung geht nach seine Statistiken davon aus, dass bis 2010 jeweils etwa 120.000 Wehrpflichtige für den Grundwehrdienst zur Verfügung stehen. Davon sollen bis 2010 jeweils einberufen werden:
Jahr
|
2006
|
2007
|
2008
|
2009
|
2010
|
Verfügbar für Wehrdienst
|
120.000
|
120.000
|
120.000
|
120.000
|
120.000
|
Einberufungen Wehrdienst
|
59.300
|
56.400
|
56.400
|
56.400
|
56.400
|
CDU/CSU und SPD haben 2005 im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die „Durchführung des Zivildienstes auch in Zukunft nach den für die Wehrpflicht geltenden Regelungen“ richtet. „Es soll auch geprüft werden, ob eine weitere Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit ermöglicht werden kann.“ Das kann nur bedeuten, dass zum Zivildienst nicht mehr Kriegsdienstverweigerer einberufen werden sollen als zum Grundwehrdienst.
Da weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen verweigern, stehen pro Jahr rund 100.000 Kriegsdienstverweigerer für den Zivildienst zur Verfügung. Einberufungsgerechtigkeit im Verhältnis zu den Wehrdienstpflichtigen und vor allem die Anwendung der gleichen Regelungen wie beim Wehrdienst führen zu folgenden Zahlen
Jahr
|
2006
|
2007
|
2008
|
2009
|
2010
|
Anerkannte KDV
|
100.000
|
100.000
|
100.000
|
100.000
|
100.000
|
Einberufungen Zivildienst
|
59.300
|
56.400
|
56.400
|
56.400
|
56.400
|
-
Schon mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer weist das Bundesamt darauf hin, dass die Einberufung zum Zivildienst zum nächstmöglichen Termin vorgesehen ist. Diese Auskunft sagt nicht mehr als die Auskunft nach der Musterung „Sie stehen für den Wehrdienst zur Verfügung.“ Ob tatsächlich eine Einberufung erfolgen soll, ist zu diesem Zeitpunkt noch völlig offen. Einige Zeit nach der Anerkennung verschickt das Bundesamt mehr so genannte „Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst“ als Einberufungen vorgenommen werden können. Das heißt, nicht jeder, der eine Ankündigung erhält, kann auch tatsächlich einberufen werden.
Das „Ankündigungsritual“ des Bundesamtes besteht aus vier Schritten:
- „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst“ mit zwei Monaten Zeit für die Platzsuche;
- Erstes Ermahnungsschreiben, nun einen Zivildienstplatz innerhalb von vier Wochen vorzuschlagen;
- Zweites Ermahnungsschreiben;
- Einberufung von Amts wegen – aber eigentlich nur, wenn die Planzahlen noch nicht erfüllt sind. Bisher wurden die Planzahlen aber immer mit Freiwilligen erreicht. Manchmal erfolgen einige Zwangseinberufungen „als abschreckende Beispiele“.
Wie kann der einzelne Kriegsdienstverweigerer mit diesen Eckdaten umgehen?
- Wer Zivildienst leisten möchte, kann das tun. Freie Plätze gibt es genügend, ebenso Geld, um jeden, der einen entsprechenden Vorschlag macht, auch zum gewünschten Termin einzuberufen. Eine Börse mit freien Zivildienstplätze gibt es hier.
- Wer Dienstausnahmen geltend machen kann, wessen Arbeitsplatz durch eine mögliche Einberufung gefährdet wird oder wer außergewöhnliche Ausbildungsplanungen hat, sollte auf die erste „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst“ reagieren und die besonderen Umstände dem Bundesamt gegenüber geltend machen. In vielen Fällen hilft das Bundesamt mit Zurückstellungen und Nichtheranziehungszusagen. Informationen dazu gibt es vom Bundesamt für den Zivildienst, von der Zentralstelle KDV und über unsere Hotline.
- Wer weiterarbeiten oder studieren möchte, sollte diesen Weg weiterverfolgen, die Ankündigungsschreiben des Bundesamtes für den Zivildienst weitgehend ignorieren (der Einberufungsbescheid selbst darf natürlich nicht ignoriert werden) und sich bei unserer Hotline melden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst einen Zivildienstplatz zu suchen. Im Gegenteil: Das Zivildienstgesetz sagt sogar: „Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden.“ Außerdem ist es gesellschaftlich sehr wünschenswert, wenn Ausbildungen möglichst schnell abgeschlossen und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Jeder Politiker beschwört das geradezu.
- Wer von Amts wegen einberufen wird – weil die Planzahlen wider Erwarten nicht mit Freiwilligen erreicht werden –, kann Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen. Sollte es keine Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch geben, kann man sich einen anderen Zivildienstplatz suchen und um Umeinberufung oder Versetzung bitten. Dieser Bitte wird in aller Regel entsprochen. Wer zwangsweise einberufen wird, kann sich umgehend an unsere Hotline wenden.
|
Mit Ihrer Online-Spende helfen wir Kriegsdienstverweigerern bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Vielen Dank!
Zivi-Stellen in Bremen gibt es hier:
|