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So geht der Zivildienst zu Ende

Am 24.3.2011 hat der Bundestag das Ende des Zivildienstes beschlossen. Die beschlossenen Regelungen sind in der Bundestagsdrucksache 17/4803 nachzulesen. Die Beschlussempfehlung das Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet sich in der Bundestagsdrucksache 17/5249.

In der Praxis bedeutet das für anerkannte Kriegsdienstverweigerer:

1. Die Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst, die bisher vom Bundesamt für den Zivildienst an anerkannte Kriegsdienstverweigerer versandt wurden, sind damit hinfällig.

2. Wer im Laufe des ersten Halbjahres 2011 den Zivildienst antritt, wird auf Antrag zum 30.6.2011 wieder entlassen. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine sechs Monate Zivildienst geleistet wurden.

3. Vorzeitige Entlassungen sind auch vor dem 30.6.2011 möglich. Details dazu siehe hier.

4. Zum 31.12.2011 werden die letzten Zivildienstleistenden von Amts wegen entlassen, selbst wenn die freiwillig gewählte Dienstzeit noch länger dauern sollte.

5. Es bleibt allen unbenommen, einen Jugendfreiwilligendienst zu leisten. Da die Haushaltsmittel dafür in 2011 aufgestockt werden, wird es genügend Freiwilligendienstplätze geben.

Hier nachzulesen:

Stellungnahme der Zentralstelle KDV zum Entwurf des jetzt beschlossenen Gesetzes (Bundesfreiwilligendienstgesetz) (vom 17.12.2010)

Stellungnahme der Zentralstelle KDV zur Wehrrechtsnovelle 2011 (9.3.2011)

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