1. Ab sofort ist der Dienstantritt bei der Bundeswehr - unabhängig von der Dienstform - freiwillig.
2. Grundwehrdienstleistende, die ihrer Einberufung zum sechsmonatigen Grundwehrdienst zugestimmt haben, haben ab dem 30.6.2011 einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung, wenn sie diese beantragen.
3. Wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird, wird aus der Bundeswehr entlassen. Eine Übernahme in den Zivildienst erfolgt nicht mehr.
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