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Fördermitglied in der Zentralstelle KDV

Die Arbeit der Zentralstelle KDV wird ganz wesentlich durch die Beiträge fördernder Mitglieder finanziert. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Wir nennen Ihnen drei gute Gründe, warum es sich lohnt, die Zentralstelle KDV zu fördern:

  1. Sie helfen mit Ihrem Förderbeitrag und Ihrer Spende direkt der Gewissensfreiheit für Kriegsdienstverweigerer. Wir treten bei Politikern und Behörden, bei Verbänden und in der Öffentlichkeit für die Umsetzung freiheitlicher Regelungen für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende ein.
  2. Menschen in Not brauchen Ansprechpartner, die zuverlässig und kompetent Auskunft geben können. Vor allem Kriegsdienstverweigerer, die gerade Soldat sind, sind besonders darauf angewiesen. Mit Ihrem Förderbeitrag und Ihrer Spende machen wir es möglich, auch dann da zu sein, wenn andere Büros nicht erreichbar sind.
  3. Wir geben jungen Menschen immer wieder das Gefühl, Behörden nicht ohnmächtig gegenüber zu stehen, sondern Einfluß nehmen und Rechte durchsetzen zu können. Das stärkt das demokratische Bewußtsein. Und es motiviert zu friedenspolitischem, sozialem und ökologischem Handeln.

Sind Sie überzeugt? Unterstützen Sie unsere Arbeit. Wir berichten Ihnen regelmäßig, was wir tun und was sich tut sich Sachen Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst und Wehrpflicht in Deutschland.

(Ihre nachstehenden Angaben werden als E-Mail-Nachricht über eine mit SSL verschlüsselte Verbindung an die Zentralstelle KDV weitergeleitet.)

Ich erkläre meinen Beitritt als förderndes Mitglied und zahle monatlich einen Beitrag von mindestens 12,50 €.
Vorname/Name:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel.:
E-Mail:
Meinen Förderbeitrag in monatlicher Höhe von 12,50 €, 15 €, 20 €, 50 €
zahle ich nach Erhalt einer Jahresrechnung,
per Dauerauftrag auf Konto 100 0850 bei der Sparkasse in Bremen (BLZ 290 501 01)
durch Lastschrift von meinem Konto

Bei Lastschrift machen Sie bitte noch die folgenden Angaben:
Der Förderbeitrag soll monatlich,   vierteljährlich,   halbjährlich,   jährlich

von meinem Konto
Kontoinhaber
bei der Bank
Bankleitzahl abgebucht werden.

... und ich hätte noch 'ne Frage:

...

Hinweis: Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Bereits gezahlte Beiträge werden aber nicht zurückerstattet.

Förderbeiträge für die Zentralstelle KDV sind steuerabzugsfähig, weil die Zentralstelle KDV als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. Eine Spendenbescheinigung geht Ihnen bei einer einmaligen Beitragszahlung unmittelbar nach dem Eingang des Betrages, bei regelmäßigen Zahlungen am Jahresende zu.

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