Neue Regelungen für Zivildienstleistende mit dem Tauglichkeitsgrad T3
Ab sofort werden Zivildienstleistende auf Antrag entlassen, wenn bei ihnen in der Vergangenheit oder in Zukunft im Rahmen der Einstellungsuntersuchung oder bei einer Dienstfähigkeitsuntersuchung während des Dienstes festgestellt wurde oder wird, dass sie in die Tauglichkeitsgruppe 3 einzustufen sind ("verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten").
Mit Inkrafttreten des Zweiten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes fällt der Tauglichkeitsgrad T3 ganz weg. Alle T3-Gemusterten werden mit diesem Tage automatisch als "nicht dienstfähig" eingestuft. Dienstleistende mit dem Tauglichkeitsgrad T3, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Zivildienst sind und diesen Dienst freiwillig weiter leisten wollen, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht von Amts wegen entlassen werden. Sie können aber jederzeit ihre Entlassung beantragen und werden dann umgehend entlassen.
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