Die Bundeswehr - sicher ins 21. Jahrhundert
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Die Bundeswehr - sicher ins 21. Jahrhundert

 

Der Bundesminister der Verteidigung
Die Bundeswehr - sicher ins 21. Jahrhundert

Eckpfeiler für eine Erneuerung von Grund auf (Auszug)

Umfang und Zusammensetzung der Streitkräfte

53. Die Bundeswehr der Zukunft erfüllt die eingegangenen Verpflichtungen zum Beistand im Bündnis und zur Sicherung von Frieden und Stabilität im euro-atlantischen Raum. Durch eine leistungsfähige Basis im Inland unterstützt sie die Kräfte im Einsatz und stellt die Aufwuchsfähigkeit für die Landesverteidigung sicher.

Einsatzkräfte

54. Die der NATO und der EU verbindlich zugesagten Streitkräfte müssen ohne Rückgriff auf Mobilmachung und Aufwuchs in der Lage sein, eine große Operation mit bis zu 50.000 Soldaten aller Teilstreitkräfte über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr oder zwei mittlere Operationen mit jeweils bis zu 10.000 Soldaten über mehrere Jahre sowie jeweils parallel dazu mehrere kleine Operationen durchzuführen. Die Durchhaltefähigkeit bei einem 30-monatigen Einsatzrhythmus erfordert für jede Operation die Bereitstellung von bis zu fünf Kontingenten.

Daraus ergibt sich ein Bedarf von 150.000 Soldaten in Einsatzkräften, von denen 80.000 nach sehr kurzer oder kurzer Vorbereitungszeit verfügbar und einsatzbereit sind, sowie 70.000 in abgestufter Verfügbarkeit zu deren Verstärkung und/ oder Ablösung.

Militärische Grundorganisation

55. Die Einsatzkräfte werden durch 105.000 Soldaten der militärischen Grundorganisation ergänzt. Sie stellt mit rund 80.000 Soldaten im wesentlichen die nationale Führungsfähigkeit sowie die Wahrnehmung Hoheitlicher und Nationaler Territorialer Aufgaben, die logistische und sanitätsdienstliche Basisunterstützung, das Militärische Nachrichtenwesen sowie die zentrale militärische Ausbildung sicher. Weitere 25.000 Soldaten in Ausbildungs- und Kaderstrukturen gewährleisten die Vorbereitung der Landesverteidigung.

56. Der Präsenzumfang der Streitkräfte beträgt künftig 255.000 Soldaten.

Bundeswehrreform

Zur flexiblen Ableistung des Grundwehrdienstes sowie für Aus- und Weiterbildung und Einsätze von Reservisten werden 5.000 Wehrübungsplätze bereitgestellt. Für Laufbahn- und Funktionsausbildung sowie die zivilberufliche Qualifizierung der Soldaten werden außerhalb des Präsenzumfangs mindestens 22.000 Dienstposten eingerichtet. Der exakte Bedarf kann erst nach der Feinausplanung der neuen Streitkräftestruktur festgelegt werden.

Dies stellt die vollständige Verfügbarkeit der Einsatzkräfte sicher und schafft gleichzeitig die notwendige Flexibilität für die erweiterte Kooperation mit der Wirtschaft.

Ziviles Personal

57. Die Reduzierung des Umfangs der Streitkräfte, die Optimierung der Betriebsabläufe sowie die verstärkte Kooperation mit der Wirtschaft verringern auch den Bedarf an Zivilpersonal in Streitkräften und Wehrverwaltung. An der Qualität der Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es keine Abstriche geben, zumal neue Fähigkeiten wie im IT-Bereich .erworben werden müssen und der Nachwuchs zu sichern ist. Nach Abschluss aller Maßnahmen werden noch rund 80.000-90.000 Dienstposten für zivile Mitarbeiter in der Bundeswehr erforderlich sein. Dies beschreibt eine Zielgröße, die erst mittel- bzw. langfristig erreicht werden kann. Der Zeitpunkt wird durch laufende und Altersfluktuation bestimmt. Darüber hinaus bietet der Bundesminister der Verteidigung den Gewerkschaften Tarifverhandlungen über einen sozialverträglichen Personalabbau an.

Bundeswehrreform

Personalumfang

Bundeswehrreform

58. Der Friedenspersonalumfang der Bundeswehr beträgt rund 360.000 Soldaten und zivile Mitarbeiter. Er kann auf einen Verteidigungsumfang von 500.000 Soldaten aufwachsen. Mit der Reduzierung gegenüber dem bisherigen Verteidigungsumfang können nichtaktive Truppenteile in erheblichem Umfang aufgelöst und damit auch Betriebsmittel freigesetzt werden.

Friedenspersonalumfang und Verteidigungsumfang der Bundeswehr werden jeweils um rund ein Viertel reduziert. Hauptverteidigungskräfte und Krisenreaktionskräfte werden zu Einsatzkräften zusammengeführt.

Die Einsatzkräfte werden in abgestufter Verfügbarkeit bereitgehalten und eng mit den Kräften zur Vorbereitung der Landesverteidigung verklammert.

59. Die Landesverteidigung ist Kernauftrag deutscher Streitkräfte. Sie kann auch in Zukunft nur durch die Allgemeine Wehrpflicht sichergestellt werden. Als Teil der sicherheitspolitischen Vorsorge ist die Allgemeine Wehrpflicht weiterhin unverzichtbar.

60. Die Allgemeine Wehrpflicht ist ein tiefer Eingriff in die Rechte junger männlicher Staatsbürger. Die zeitliche Inanspruchnahme durch den Wehrdienst darf nicht länger dauern, als es zur Gewährleistung der äußeren Sicherheit unseres Landes und der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nötig ist. Die Ausgestaltung des Wehrdienstes muss grundsätzlich auch den Berufs- und Lebensplanungen der Wehrpflichtigen Rechnung tragen.

Flexibler Grundwehrdienst

61. Die sicherheitspolitischen Entwicklungen schaffen Freiräume für eine flexible Ableistung des Wehrdienstes. Die veränderte Gesamtlage und die damit verbundenen längeren politischen Vorwarn- und militärischen Vorbereitungszeiten werden in der Ausbildungsintensität und Einsatzbereitschaft der Kräfte für die Landesverteidigung im Bündnisrahmen berücksichtigt.

Die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes wird in Zukunft grundsätzlich 9 Monate betragen. Die jungen Männer erhalten dabei die Möglichkeit, ihren Grundwehrdienst an einem Stück auf Dienstposten abzuleisten, die für den Betrieb der Streitkräfte im Frieden erforderlich sind. Sie werden heimat- und berufsnah eingesetzt und unterliegen keiner weiteren Wehrübungsverpflichtung.

62. Daneben besteht die Option, den Grundwehrdienst mit Unterbrechungen abzuleisten. Jungen Männern, die sich dafür entscheiden, werden in einem sechsmonatigen Wehrdienst militärisches Grundwissen und Grundfertigkeiten vermittelt, die sie für den Einsatz in der Landesverteidigung benötigen. Sie sind verpflichtet, diese Grundqualifikationen in den nachfolgenden Jahren in Wehrübungen zu erweitern.

Bundeswehrreform

Darüber hinaus kann jeder Grundwehrdienstleistende wie schon heute als FWDL freiwillig zusätzlichen Wehrdienst bis zu einer Gesamtdienstzeit von 23 Monaten leisten.

Bundeswehrreform

63. Der 10-monatige Wehrdienst wird bis zum Jahr 2002 beibehalten, um den Übergang geordnet und ohne Abstriche an der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu gewährleisten. Eine Umstellung bereits im Jahr 2001 ist daher nicht gerechtfertigt und aufgrund der derzeitigen Personallage auch wenig sinnvoll. Zur Zeit dienen 188.000 Berufs- und Zeitsoldaten in den Streitkräften. Der vorgesehene Aufwuchs auf einen Umfang von 200.000 ist ein ehrgeiziges Ziel, dass nur über einen längeren Zeitraum erreicht werden kann. Der Übergang in die neue Struktur muss personalwirtschaftlich verträglich erfolgen. Fehlende Zeitsoldaten können durch zusätzliche FWDL ausgeglichen werden.

Mit der Neuordnung des Wehrdienstes kann flexibel auf Veränderungen der Jahrgangsstärken, des externen Bedarfs, der Wehrdienstausnahmen und des Entscheidungsverhaltens angehender GWDL reagiert werden.

Bundeswehrreform

Der Bundesminister der Verteidigung wird die erforderlichen Gesetzes- und Erlassänderungen erarbeiten, die zur Verkürzung des Allgemeinen Grundwehrdienstes ab dem Jahr 2002 auf 9 Monate und zur Umstellung auf eine flexible Ableistung erforderlich sind.

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