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Zu den Plänen der Bundesregierung, Weihnachts- und Entlassungsgeld zu reduzieren, erklärt Peter Tobiassen, Geschäftsführer der Zentralstelle KDV:

Attraktivitätssteigerung durch weniger Geld - das scheint die Vorstellung des Verteidigungsministers zu sein. Er bringt nächsten Mittwoch seinen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Bundeswehr ins Kabinett. Statt 1.500 DM Entlassungsgeld soll es zukünftig für den Übergang nach dem Ende des Wehr- und Zivildienstes nur noch 1.350 DM geben. Und zu Weihnachten dürfen nur noch für 337,50 DM - statt wie bisher für 375 DM - Geschenke gekauft werden.

Offiziell wird die Senkung mit der Dienstzeitverkürzung (Wehrdienst 9 statt 10, Zivildienst 10 statt 11 Monate) begründet, allerdings ist das Entlassungsgeld am Ende des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes dafür vorgesehen, die Zeit bis zum ersten Gehalt zu überbrücken oder den Einstieg in die anschließende Ausbildung zu erleichtern. Warum das ab dem 1.1.2002 nach einem um einen Monat kürzeren Wehr- oder Zivildienst weniger problematisch sein soll als bisher, ist nicht nachvollziehbar und bleibt das Geheimnis des Ministers.

Skandalös ist, dass die Wohlfahrtsverbände die Einkommenskürzung für die bei ihnen beschäftigten Zivildienstleistenden in ihrer am 5. Juli bei der Bundesregierung eingereichten Stellungnahme ausdrücklich begrüßen.

Die Zentralstelle KDV fordert die Bundesregierung auf, nicht bei denen zu sparen, die durch Gesetz gezwungen werden, Dienst zu leisten und die schon jetzt am schlechtesten bezahlt werden. Das Weihnachts- und Entlassungsgeld darf nicht gekürzt werden.

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Ab 2002 weniger Geld für Zivis und Grundwehrdienstleistende

Kabinett entscheidet am 25. Juli über Kürzung von Weihnachts- und Entlassungsgeld
Zentralstelle KDV: Entlassungsgeld wird für Übergang ins Zivilleben dringend benötigt.
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