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Zur bevorstehenden Kabinettsentscheidung am 25. Juli über die Neuausrichtung der Bundeswehr erklärt Peter Tobiassen, Geschäftsführer der Zentralstelle KDV:

Der Grundwehrdienst wird ab dem 1. Januar 2002 um einen auf neun Monate verkürzt. Der Zivildienst soll zehn Monate dauern, einen Monat länger als der Grundwehrdienst. Gründe für die längere Dauer des Zivildienstes werden im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr genannt.

Im Gegenteil. Der letzte Grund, der bisher - jedenfalls theoretisch - für den längeren Zivildienst noch angeführt werden konnte, wird entfallen. Bisher gehörten "Wehrpflichtige im Anschluss an den Grundwehrdienst für zwei Monate der Verfügungsbereitschaft" an - ein Dienst, den es in der Praxis noch nie gegeben hat. Diese theoretische Belastung soll mit dem im Kabinett zu beschließenden Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Bundeswehr gestrichen werden.

Pflichtwehrübungen für Grundwehrdienstleistende gibt es - wegen fehlender Wehrübungsplätze, fehlendem Geld und vor allem der fehlenden militärischen Notwendigkeit - schon seit einigen Jahren nicht mehr. Die Arbeitszeitbelastungen bei Wehr- und Zivildienst sind längst angeglichen, die Dienstbelastung im Zivildienst wird allgemein höher eingeschätzt als bei der Bundeswehr.

Es wird höchste Zeit, dass die rot-grüne Bundesregierung ihr Wahlversprechen einlöst und die Vorschrift aus Artikel 12 a Grundgesetz ernst nimmt: "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen."

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Zivildienst der Dauer des Grundwehrdienstes voll anpassen

Kabinett will "Belastungen" für Grundwehrdienstleistende abbauen, vergißt aber die Zivis
Zentralstelle KDV: Zivildienst muss auf neun Monate verkürzt werden - wie Grundwehrdienst
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