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Diakonie ohne Zivis - was tun, wenn die Wehrpflicht fällt?

Ein Arbeitspapier mit Analysen, Folgerungen und Forderungen am Beispiel des Diakonischen Werkes Württemberg

I. Analyse

Vorbemerkung

Dieses Arbeitspapier wurde vom Beirat Zivildienst des Diakonischen Werkes (Mitglieder im Beirat sind VertreterInnen der Einrichtungen, des Pfarramtes für KDV und ZDL und der Landesgeschäftsstelle) erstellt und ist keine offizielle Stellungnahme des Diakonischen Werkes Württemberg. Das Arbeitspapier dient den Gremien des Diakonischen Werkes und den Zivildienststellen als Diskussionsgrundlage und als Entscheidungshilfe in Sachen Zivildienst.

Der Beirat Zivildienst erstellte das Arbeitspapier aus der Erkenntnis heraus, daß ein möglicher Wegfall der ZDL in den Einrichtungen Lücken reißen wird, die anderweitig geschlossen werden müssen. Als Diakonie wollen wir diesen Prozeß, falls er ins Rollen kommt, aktiv mitgestalten. Deshalb ist es jetzt im Vorfeld und ohne zeitlichen Druck notwendig, sorgfältig zu analysieren, was eine Diakonie ohne Zivis bedeuten würde und Ideen und Konzepte für die Zeit danach zu entwickeln und auszuprobieren.

1. Politische/militärpolitische Analyse

Der ZD ist in seinem Fortbestand von der Entwicklung des Wehrdienstes abhängig. Eine Entscheidung für die Abschaffung oder Aussetzung der Wehrpflicht gilt automatisch auch für den ZD.

Bedeutsam ist der Art. 12a, Abs. 2 des Grundgesetzes, der die Dienstpflicht begründet. Er definiert den ZD als „Ersatz"-dienst für aus Gewissensgründen nicht geleisteten Kriegsdienst. Wenn keine Wehrpflicht mehr besteht, bedarf es auch keines Ersatzes mehr. Andere Formen des Zwangsdienstes untersagt das Grundgesetz im Art. 12, Abs. 2.

Dennoch bedarf es für den Wegfall der Wehrpflicht nicht einmal einer Grundgesetzänderung. Es reicht die Änderung des Wehrpflichtgesetzes mit einfacher Mehrheit. Im Wehrpflichtgesetz steht, daß junge Männer zum Wehrdienst einberufen werden können. Von einem Muß ist nicht die Rede.

Die im Bundestag vertretenen Parteien haben zum Fortbestand der Wehrpflicht unterschiedliche Auffassungen. CDU/CSU verteidigen die Wehrpflicht ziemlich geschlossen, ebenso große Teile der SPD. In der FDP gibt es keine einheitliche Meinung. Bündnis 90/Die Grünen und PDS sind für eine Abschaffung der Wehrpflicht.

In der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung (20.10.98) steht folgende Aussage: "Eine ... Wehrstrukturkommission wird ... Auftrag, Umfang, Wehrform, Ausbildung und Ausrüstung der Streitkräfte überprüfen und Optionen einer zukünftigen Bundeswehrstruktur bis zur Mitte der Legislaturperiode (Sommer 2000) vorlegen".

„Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise" in Bonn lassen uns jedoch darauf schließen, daß die Wehrpflicht wohl auch bei deren offiziellen Befürwortern zur Disposition steht. Es scheint uns mehr eine Frage der politischen Vermittelbarkeit eines plötzlichen Meinungswechsels, denn eine Frage der weiteren Notwendigkeit der Wehrpflicht zu sein.

Der Beirat Zivildienst beurteilt die Zukunft des Zivildienstes wie folgt:

Die Wehrpflicht scheint innen- und außenpolitisch nicht mehr vermittelbar. Die Abschaffung der Wehrpflicht - und damit des Zivildienstes - könnte im Laufe dieser Legislaturperiode eingeleitet werden.

Folgende Gründe sprechen dafür:

  • Die NATO-Osterweiterung und eine dadurch erforderliche Verringerung der Streitkräfte
  • Die veränderte Sicherheitslage in Mitteleuropa
  • Die Neudefinition der Aufgaben der Bundeswehr
  • Notwendige Umschichtung von Personalkosten in der Bundeswehr für Investitionen aufgrund einer neuen Militärstrategie.

2. Statistische Analyse der Situation in der Diakonie Württemberg

Im Herbst 1997 wurde in ca. 30 Einrichtungen der Diakonie eine Stichprobe zum Anteil der ZDL innerhalb der MitarbeiterInnenschaft erhoben. Diese Stichprobe wurde ein halbes Jahr später kontrolliert. Die Prozentzahlen entsprechen der Bandbreite der Ergebnisse in den befragten Einrichtungen. Ermittelt wurde das Verhältnis von besetzten ZD-Plätzen zu hauptamtlich Beschäftigten im selben Bereich bezogen auf Vollzeitstellen.

Um eine qualifizierte Aussage über die Bedeutung der ZDL für die Einrichtungen und die betreuten Menschen zu bekommen, darf das Ergebnis nicht rein zahlenmäßig beurteilt werden. Der Beirat ZD hat daher nach Kriterien gesucht, die dem ZD in all seinen Facetten gerecht werden. Die Bewertungskriterien sehen wie folgt aus:

Bewertungskriterien des Beirates Zivildienst

Kriterium Bedeutung
Personalanteil ZDL bezogen auf Vollzeitstellen
Arbeitspraktischer Wert Status des ZDL
(z.B. Fachkraft, kräftiger Helfer, Mann)
Ideeller Wert Besondere Bedeutung des ZDL
(z.B. Alter, Klientelnähe, Kreativität etc.)
Ökonomische Bedeutung Belastung der Einrichtung bei Wegfall des ZDL
Arbeitsmarktpolitische Relevanz Wie leicht kann der ZDL ersetzt werden?

Die Skala der vom Beirat ZD selbst durchgeführten Bewertung reicht dabei von einem

(-) = dieser Aspekt kann vernachlässigt werden bis zu einem

(++) = ein Ersatz des ZD ohne Berücksichtigung dieses Aspektes wäre unverantwortlich.

Die Ergebnisse der Stichprobe zum Anteil der ZDL innerhalb der MitarbeiterInnenschaft in den Arbeitsfeldern Behindertenhilfe, Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Krankenhaus sowie die Bewertung des Beirates ZD sehen folgendermaßen aus:

Arbeitsfeld Behindertenhilfe

Pflege / Betreuung Schule WfB Technischer Dienst
Anteil der ZDL 4 - 10 % 8 - 15 % 19 - 40 % 25 - 30 %
Bewertung
Personalanteil - + ++ ++
arb.prakt. Wert + + ++ ++
ideeller Wert + ++ - -
ökonom. Wert - - ++ ++
arb.marktpol. Wert - - + +

Arbeitsfeld Altenhilfe

Stationär
Pflege / Betreuung
Stationär
Technischer Dienst
Ambulante Altenhilfe
Anteil der ZDL 5 - 14 % 25 - 28 % 12 - 15 %
Bewertung
Personalanteil + ++ +
arb.praktischer Wert + ++ +
ideeller Wert ++ - ++
ökonomischer Wert - ++ +
arbeitsmarktpol. Wert - + -
Arbeitsfeld Kinder- und Jugendhilfe Krankenhaus
Anteil der ZDL in der Betreuung 6 - 21 % 3 - 5 %
Bewertung
Personalanteil + -
arbeitspraktischer Wert - +
ideeller Wert ++ +
ökonomischer Wert + -
arbeitsmarktpolitischer Wert + -

Fazit der Zahlenanalyse hinsichtlich der einzelnen Bewertungskriterien

Personalanteil

Technischer Dienst (ZDL mit Ausbildung)
WfB (geregelte Arbeitszeit)
Jugendhilfe (Arbeit ist für ZDL attraktiv)
Wegfall des Zivildienstes reißt z.T. großeLücke
Betreuung und Pflege Wegfall des Zivildienstes ist verkraftbar

Arbeitspraktischer Wert

Technik, Fahrer (ZDL ersetzt Fachpersonal)
Krankenhaus, Altenhilfe (Kraft erforderlich)
ISB (Flexibilität ist Trumpf)

ZDL muß teuer ersetzt werden
Betreuung ZDL kann durch Hilfskräfte ersetzt werden

Ideeller Wert

Altenhilfe (ZDL hat Zeit für die kleinen Dinge)
Jugendhilfe (ZDL ist Vorbild für Klientel)
Behindertenhilfe (ZDL bringt neue Ideen)
sehr großer Verlust für Klientel und Einrichtungen
Technik, Verwaltung (ZDL nur kurze Zeit da) ZDL ist eher lästig

Ökonomische Bedeutung

  • ZDL ist und bleibt eine billige Arbeitskraft
  • Enger Zusammenhang mit Personalanteil und arbeitspraktischem Wert
  • WfB, ISB und MSHD sind ohne Zivildienst kaum denkbar.

Arbeitsmarktpolitische Relevanz

  • 4,1 Mio. arbeitslose Techniker, Kaufleute, Pflegehelfer und Reinigungskräfte sollten
  • 140.000 ZDL eigentlich ersetzen, wenn
  • man sie bloß einstellen - sprich bezahlen - könnte/würde.

3. Sozialpolitische/politische Überlegungen

„Der ZD hat sich als eigenes nicht-erwerbsmäßiges soziales Hilfssystem etabliert und ist in die erwerbsmäßigen, professionell agierenden Hilfesysteme in freier Trägerschaft eingebunden. ZDL sind faktisch zu einem Teil des Sozialsystems geworden, weil über den ZD sozialpolitisch relevante soziale und pflegerische Dienstleistungen in einer Art und Weise abgewickelt werden, die für die Kostenträger sowie die Leistungsanbieter gleichermaßen ökonomisch interessant sind." Diese Aussage von Frau Prof. Dr. Beate Finis-Siegler bei einer Anhörung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen 1998 in Bonn macht deutlich, welchen sozialpolitischen Stellenwert der ZD heute hat.

Einzelne gewichtige sozialpolitische Punkte seien genannt:

  • Mit dem ZD wurden ganz neue Aufgabenfelder eröffnet (z.B. die Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) oder ausgebaut (z.B. Essen auf Rädern).
  • Mit ZDL werden Personallücken geschlossen, die trotz der vom Staat postulierten Arbeitsmarktneutralität des ZD durch Kosteneinsparungen bzw. mangelnde Finanzierung der Kostenträger entstanden sind. Der ZD verschleiert somit einen politischen Mangelzustand.
  • Der ZD hat Einfluß auf das Prestige der sozialen Berufe. Das Sozialprestige eines Berufes hängt zu einem großen Teil von seiner professionellen Identität ab. Negative Auswirkungen auf die Professionalität haben u.a. der vermehrte Einsatz von unzureichend ausgebildeten Kräften, die faktisch die gleichen Tätigkeiten ausüben wie qualifizierte Kräfte (Arbeitsgruppe 'Soziales Pflichtjahr' des Landesausschusses 1992). Durch die hohe Anzahl von ZDL wird das Prestige der sozialen Berufe negativ beeinflußt.
  • Steigender Kostendruck beinhaltet verstärkt die Gefahr, daß Pflege und Betreuung immer mehr auf die körperlichen Grundbedürfnisse reduziert werden. Geistige, seelische und geistliche Bedürfnisse werden gesellschaftlich immer weniger beachtet. Fehlende 'Lebendigkeit' kann oft nur noch durch den Einsatz von 'zusätzlichen' Kräften wie ZDL aufrechterhalten werden (Spazierengehen, Spielen, Vorlesen usw.). Deshalb droht beim Wegfall des ZD ein weiterer Verlust von Betreuungszeit, und damit Zeit für menschliche Zuwendung in den Heimen. Der ZD ermöglicht ein deutliches Mehr an Lebensqualität für behinderte, alte, junge und kranke Menschen.
  • Wegen der oben beschriebenen Ambivalenz im Einsatz von ZDL sieht Frau Prof. Dr. Beate Finis-Siegler in der Abschaffung des ZD eine politische Chance, die genutzt werden sollte. "Die Konversion des Zivildienstes kann ein Beitrag zum Umbau des Sozialstaates werden, der einer Entsolidarisierung der Gesellschaft entgegenwirkt, wenn ein Konsens darüber hergestellt werden kann, daß soziale und pflegerische Hilfe produktive Arbeit ist, die weder durch Erwerbsarbeit zum Billig-, noch durch freiwilliges Engagement zum Nulltarif zu haben ist, und zu der sozialverträgliche Zugriffsmöglichkeiten für die Nutzer bestehen müssen".

Gerade die Diskussion über den Stellenwert sozialer Arbeit und anderer Dienstleistungen (auch bei der Bewertung im Sinne des Bruttosozialproduktes) ist dringend geboten, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden (siehe Patrick M. Liedtke „Wie wir arbeiten werden - ein Bericht für den Club of Rome"). Der Wegfall des ZD könnte dieser Diskussion zusätzlichen Rückenwind geben.

Auf jeden Fall müßte der Wegfall des Zivildienstes für eine beschäftigungs-politische Offensive genutzt werden.

Mit dem Wegfall des Zivildienstes entfiele ein wichtiges gesellschaftliches Lernfeld. Der Zivildienst ermöglicht trotz seines Pflichtcharakters vielen jungen Männern eine Erweiterung ihrer sozialen Kompetenz und gibt ihnen einen grundlegenden Einblick in das staatliche und kirchliche Sozialwesen. Der Wegfall dieses Lernfeldes ist sozial- und gesellschaftspolitisch von großer Bedeutung.

4. Ökonomische Überlegungen

In Zeiten, in denen soziale Arbeit aus finanziellen Gründen in ihrer Substanz bedroht ist, spielen ökonomische Überlegungen beim Ersatz der ZDL eine zentrale Rolle. Hierbei ist zu unterscheiden, welche betriebswirtschaftlichen Folgen der Wegfall des ZD für die betroffene Einrichtung hat, und welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen beim Ersatz des ZD zu erwarten wären.

4.1 Betriebswirtschaftliche Betrachtung

Rahmenkalkulation für Zivildienstplätze bei 13 Monaten Dienstzeit (1)

Soldgruppe 1 3 Monate/ 91 Tage x 14,50 DM = 1.319,50 DM

Soldgruppe 2 3 Monate/ 91 Tage x 16,00 DM = 1.456,00 DM

Soldgruppe 3 7 Monate/214 Tage x 17,50 DM = 3.745,00 DM

Kleidergeld 396 Tage x 2,30 DM = 910,80 DM

Verpflegungsgeld 396 Tage x 11,70 DM = 4.633,20 DM

Sonderzuwendung = 375,00 DM

Verwaltungskosten/Dienstunterkunft/Fahrtkosten 396 Tage x 27,15 DM = 10.751,40 DM

____________________________________________________________________________

Gesamtkosten für 13 Monate = 23.190,90 DM

Erstattung des Bundesamtes 396 Tage x 12,86 DM = 5.092,56 DM

____________________________________________________________________________

Verbleibende Kosten für die Dienststelle = 18.098,34 DM

Kosten pro Monat (:13) = 1.392,18 DM

Vergleichsberechnung bei hauptamtlichem Ersatz des ZDL

(ohne evtl. Zulagen)

<
Stand: Dezember 1998 Pflegehelfer/in o. Ausbildung

35 Jahre, verh., ein Kind

Hausmeister o. Ausbildung

30 Jahre, ledig, ohne Kind

Grundvergütung Kr 3, Stufe 8 2.653,34 DM VIII, Stufe 5 2.162,47 DM
Ortszuschlag 1.157,31 DM 822,77 DM
Tarifzulage 186,82 DM 186,82 DM
VL-Zulage 13,00 DM 13,00 DM
Brutto-Gesamt 4.010,47 DM 3.185,06 DM
x 13 Monatsgehälter
inkl. Urlaubsgeld etc.
Jahresbrutto (gerundet) 52.130,00 DM 41.405,00 DM
Lohnzusatzkosten, ca. 25%
Sozialversicherung, ZVK
(gerundet)
13.030,00 DM 10.350,00 DM
Bruttopersonalkosten ca. 65.160,00 DM 51.755,00 DM
Kosten pro Monat (gerundet) 5.430,00 DM 4.313,00 DM

Die Aufstellung ergibt, daß hauptamtliche MitarbeiterInnen im Vergleich zu einem ZDL das drei- bis vierfache an Personalkosten verursachen. Bei der Beurteilung der Leistung des ZDL als Gegenwert zu seinen Kosten hat der Beirat ZD (siehe Kapitel 2) erhebliche Unterschiede festgestellt. So bringt z.B. ein ausgebildeter ZDL in einer WfB für wenig Geld eine Leistung, die in vielen Punkten der hauptamtlicher MitarbeiterInnen kaum nachsteht. Ein Ersatz dieser Leistung müßte also auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich teuer eingekauft werden. Dagegen könnte ein unausgebildeter ZDL im Pflegebereich auch durch eine/n Praktikanten/in oder eine/n Diakonische/n Helfer/in ersetzt werden.

Ebenfalls berücksichtigt werden muß, daß ZDL nicht so universell einsetzbar sind, wie Angestellte. Dies hat mehrere Gründe, z.B.:

  • Beschränkungen des Bundesamtes für Zivildienst
  • Einarbeitung des ZDL
  • Fehlzeiten von Hauptamtlichen sind geringer
  • Berufserfahrung wächst mit steigender Betriebszugehörigkeit.

Deshalb geht der Beirat davon aus, daß von sechs bis sieben Hauptamtlichen die Arbeitsleistung von ca. zehn ZDL erbracht werden kann.

4.2 Volkswirtschaftliche Betrachtung

Bei der volkswirtschaftlichen Betrachtung ist die Frage zu untersuchen, welche Kosten der ZD insgesamt verursacht, d.h. welche Mittel gegebenenfalls aufkommensneutral für seine Kompensation zur Verfügung stehen könnten. Ob diese Mittelumschichtung politisch durchgesetzt werden kann, steht hier nicht zur Debatte.

Dabei muß miteingerechnet werden, daß neben den Kosten, die der ZD selbst verursacht, der Gesellschaft Einnahmeverluste entstehen, die bei der Bezahlung hauptamtlicher Kräfte nicht auftreten würden, z.B. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Dagegen wollen wir keine Spekulationen über Auswirkungen bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe anstellen, da einer eventuellen Entlastung des Arbeitsmarktes neue Belastungen durch arbeitssuchende Wehrpflichtige entgegen stehen.

Bundesetat für den Zivildienst 1997 (lt. Bundesamt)

ca. 2.500.000.000 DM

Eigenleistungen der Wohlfahrtsverbände (lt. Bundesamt)

ca. 2.500.000.000 DM

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---------------------------------------

Gesamtkosten des Zivildienstes

ca. 5.000.000.000 DM

Verlust an Steuern und Sozialabgaben ca. 45%

ca. 4.000.000.000 DM

-----------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------

Volkswirtschaftliche Gesamtkosten

ca. 9.000.000.000 DM

-----------------------------------------------------------------------------

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Jährlicher volkswirtschaftlicher Aufwand pro ZDL (137.000 ZDL)

ca. 65.700 DM

(nach Blandow/v. Boettischer in 4/3)

Vergleicht man nun die betriebswirtschaftlichen mit den volkswirtschaftlichen Zahlen, kommt man zu dem Ergebnis, daß sich mit den eingesparten Mitteln ohne finanzielle Mehraufwendungen hauptamtliche MitarbeiterInnen bezahlen lassen.

Entscheidend ist allein die Frage, ob der Staat bereit ist, diese Mittel komplett für die Kompensation des ZD zur Verfügung zu stellen. Anders formuliert: Ohne ZDL (zumindest finanziell) auszukommen, könnte gelingen, wenn den Wohlfahrtsverbänden die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von 9 Mrd. DM als Mittel zur Verfügung stehen würden.

Schwerpunkt des ZD-Ersatzes müßte demnach die Umwandlung von ZD-Plätzen in reguläre, tariflich entlohnte Arbeitsplätze sein, teils für qualifizierte und/oder angelernte Kräfte. Freiwilligendienste wären allenfalls eine sinnvolle Ergänzung, die nicht in erster Linie aus finanziellen Notwendigkeiten, sondern aus der Erkenntnis heraus geschaffen werden, daß solche Möglichkeiten sozialen Lernens den Freiwilligen wichtige Lebenserfahrungen bescheren können.

Zusammenfassung der ökonomischen Betrachtung

Der ZD ist aus betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht zu betrachten und zu bewerten. Die Wissenschaftler Jürgen Blandow und Dietmar v. Boettischer haben dargelegt, daß der ZD volkswirtschaftlich kein Gewinn ist.

Auch Frau Prof. Dr. Beate Finis-Siegler stellt fest: „Unter gesamtwirtschaftlicher Perspektive ist der Verzicht auf den ZD ohne Abstriche bei den Leistungen im sozialen Bereich unter der Voraussetzung möglich, daß die vom Bundesamt für ZD aufgewendeten Kosten für den ZD umgewidmet werden und in die Substitutionsstrategien einmünden."

Bei betriebswirtschaftlicher Sicht kommen auf die Dienststellen je nach Aufgabenstellung der ZDL und ihrer Berufsqualifikation zum Teil enorme Finanzierungsprobleme zu.

5. Zusammenfassung der Analyse (2)

Der Beirat gibt folgende Beurteilung ab:

  • Die Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht, und somit der Wegfall des ZD, wäre für die Diakonie Württemberg ein großer Verlust, insgesamt aber zu verkraften - vorausgesetzt, es käme zu einem geplanten Übergang.
  • Nicht alle Bereiche wären in der Lage, den Wegfall von ZDL ohne zum Teil erhebliche finanzielle Probleme und Qualitätseinbußen zu bewältigen.
  • Besonders in den Werkstätten für Behinderte wäre eine Umstellung der Personal-struktur sehr schwer. Hier gibt es erhebliche Abhängigkeiten vom Zivildienst.

  • Die 'Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung' wäre grundsätzlich gefährdet.
  • Es gibt Einrichtungen und Bereiche, für die der ZD kaum eine Rolle spielt (besonders in den Bereichen, in denen ein sehr hoher Bedarf an qualifiziertem Pflege- und Betreuungspersonal besteht). Insbesondere in Krankenhäusern wäre der Verlust von ZDL finanziell und ideell fast nicht spürbar.
  • Der ökonomische Nutzen von ZDL im Bereich der Pflege und Betreuung ist aufgrund einer intensiven Einarbeitungszeit im Verhältnis weit weniger groß als im technischen und handwerklichen Bereich.
  • Bei speziellen Aufgaben profitieren die Einrichtungen enorm von den fachlichen Qualitäten der ZDL. Besonders im Bereich des technischen Dienstes ersetzen ZDL teilweise teure Fachkräfte. Hier entstünden enorme Mehrausgaben.
  • Bei einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung, bei der nicht nur die Personalkosten, sondern auch alle anderen relevanten Posten (z.B. Fuhrpark) eingerechnet werden, verringert sich der ökonomische Nutzen deutlich.
  • Arbeitsmarktpolitisch wäre der Wegfall des ZD durchaus zu begrüßen. Es muß jedoch bedacht werden, daß bei einem Wegfall der Wehrpflicht zusätzlich mehrere hunderttausend junge Männer auf den Arbeitsmarkt drängen.
  • Volkswirtschaftlich wirkte sich der Wegfall nicht negativ aus.
  • Der größte Verlust für die Diakonie wäre ideeller Art. Die Gefahr ist groß, daß mit dem Wegfall der Abbau von Lebendigkeit/Menschlichkeit in den Einrichtungen zu Lasten der Betreuten weiter fortschreitet. Außerdem wäre es ein Verlust an 'frischem Engagement' (jung, anteilnehmend, zeitlich begrenzt, kreativ etc.).
  • Die ZDL sind wichtige „Multiplikatoren" für die Anliegen der Einrichtungen. Sie wirken in gesellschaftliche Kreise hinein, die sonst oft gar nicht erreicht werden. Mit dem Wegfall des ZD fiele diese Art von Öffentlichkeitsarbeit weg. Außerdem entfiele eine wichtige Plattform für die Nachwuchsgewinnung.
  • Der ZD ist ein wichtiges Feld sozialen Lernens für junge Männer. Gerade in der Lebensphase, die durch Übergang von Schule/Ausbildung zur Erwerbsarbeit geprägt ist, sind entsprechende Erfahrungen von großer Bedeutung. Es darf Kir-che und Diakonie nicht gleichgültig sein, wenn dieses Erfahrungsfeld ersatzlos wegfällt.

II Konsequenzen aus der Sicht des Beirats

1. Politische Chance nutzen

1.1 Verbandsintern

Das Diakonische Werk Württemberg muß politisch aktiv die Diskussion bestreiten und rechtzeitig in die Offensive gehen.

  • Das Diakonische Werk Württemberg sollte sich in der politischen Diskussion nicht gegen die Abschaffung oder Aussetzung der Wehrpflicht aussprechen.
  • Die Einrichtungen und die Landesgeschäftsstelle sollten aber deutlich auf die Konsequenzen einer möglichen Abschaffung des ZD, die sich für das Klientel und für die sozialen Einrichtungen ergäben, aufmerksam machen. Dies muß so differenziert wie möglich geschehen. Herausgehoben werden muß, daß der ideelle Verlust sehr hoch wäre, und daß es dadurch auf jeden Fall zu Einbußen in der Lebensqualität der behinderten, der alten und der kranken Menschen käme, wenn kein Ausgleich konzipiert und finanziert wird.
  • Das Diakonische Werk Württemberg muß sich auf einen möglichen Wegfall des ZD rechtzeitig vorbereiten. Vorüberlegungen und Strategieplanungen sind schon jetzt vorzunehmen. Die betreffenden Fachverbände, die Finanzfachleute und die Verantwortlichen der Einrichtungen müssen in die Diskussion miteinbezogen werden.
  • Jede einzelne Einrichtung muß eine eigene Analyse unter ideellen und ökonomischen Kriterien erarbeiten.
  • Schon jetzt muß begonnen werden, Abhängigkeiten vom ZD abzubauen.
  • Das Diakonische Werk Württemberg muß frühzeitig neue Formen eines Freiwilligendienstes entwickeln und modellhaft ausprobieren. Dies muß in Kooperation mit anderen kirchlichen Trägern wie z.B. dem Evangelischen Jugendwerk geschehen. (3)

1.2 Politisch

Wenn es zu einer Abschaffung des ZD kommt, müssen aus heutiger Sicht folgende Sachverhalte politisch erstritten werden:

  • Das Diakonische Werk Württemberg muß bei der Umstellung, die mit einer öffentlichen Diskussion einhergehen und ihm den Rücken stärken wird, die Chance nutzen, den gesamtwirtschaftlichen Stellenwert sozialer Arbeitsleistung deutlich zu machen und auf eine neue Bewertung drängen.
  • Das Diakonische Werk Württemberg muß sich vorrangig zusammen mit dem Diakonischen Werk der EKD dafür einsetzen, daß der Wegfall des Zivildienstes für eine beschäftigungspolitische Offensive genutzt wird.
  • Die Wohlfahrtsverbände müssen bei der Umsetzung miteinbezogen werden.
  • Es muß eine geregelte Übergangszeit eingeplant werden.
  • Ein Freiwilligengesetz (mit EU-Reichweite), das sehr flexible Einsatzformen zuläßt, muß politisch auf den Weg gebracht werden.
  • Der Bundesetat-ZD (2,5 Mrd. DM) muß komplett für die Konversion wie z.B. Stellenneuschaffungen, Freiwilligendienste etc. verwendet werden.
  • Frühzeitige Verhandlungen mit den Kostenträgern/Pflegekassen über die Umwandlung von ZD-Plätzen in normale Arbeitsplätze müssen stattfinden.
  • Der ideelle Mehrwert, der durch die ZDL für die betreuten Menschen entsteht, muß besonders beschrieben und als unverzichtbarer Bestandteil verhandelt werden. Deshalb muß auch die „Zahl der Hände" weitgehend gleichbleiben.

2. Konversion ist möglich

Aus der Sicht des Beirates sind folgende Alternativen anzustreben:

  • Einstellung von festangestellten Arbeitskräften
  • Kooperation mit Beschäftigungsfirmen des 2. Arbeitsmarktes
  • Aufbau eines attraktiven Freiwilligendienstes mit vielfältigen Ausgestaltungsformen
  • Abgabe einzelner Aufgaben.

2.1 Einstellung von festangestellten Arbeitskräften (1. Priorität)

Die Umwandlung eines Teils der ZDP in feste Arbeitsverhältnisse ist in bestimmten Arbeitsgebieten unbedingt notwendig und arbeitsmarktpolitisch erstrebenswert. Es werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und in den Einrichtungen entsteht mehr Kontinuität und Qualität. Diese Qualitätsverbesserung kann betriebswirtschaftlich durchaus Vorteile bringen. Durch die Reduzierung des ständigen Wechsels der Kurzzeitmitarbeiter gewinnt die Arbeit mehr Planungssicherheit und spart Zeit (10 ZDL = 6-7 festangestellte Kräfte). Je nach Aufgabe müßte auf Fachkräfte oder ungelernte Kräfte zurückgegriffen werden (z.B. berufliche WiedereinsteigerInnen, Erwerbslose, ...). Entsprechende Umschulungs-/Weiterbildungskurse müßten angeboten werden.

Die Finanzierung wäre durch eine Kooperation zwischen Bund (BAZ-Gelder), Arbeits-verwaltung und Kostenträgern ohne zusätzliche gesamtwirtschaftliche Belastung möglich.

2.2 Zusammenarbeit mit Beschäftigungsunternehmen (z.B. Neue Arbeit)

Die Arbeitslosenquote wird mittelfristig kaum sinken. Immer mehr Beschäftigungsfirmen werden entstehen, häufig in der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände. Im Rahmen einer Kooperation mit Beschäftigungsunternehmen könnten die Einrichtungen neue Arbeits-plätze (vorwiegend im technisch/organisatorischen Bereich) schaffen und diese mit Arbeitslosen besetzen. Die Beschäftigungsunternehmen beschäftigen und qualifizieren Arbeitslose meist in befristeten Maßnahmen. Möglich ist die gemeinnützige Überlassung von geeigneten ArbeitnehmerInnen mit dem Ziel, das Zusammenpassen von Arbeitsplatz und BewerberIn zu klären, oder die Vermittlung von geeignet erscheinenden und qualifizierten BewerberInnen. Auch die zielgerichtete Qualifizierung durch das Beschäftigungsunternehmen für entsprechende Aufgaben ist möglich.

Im Rahmen der Kooperation können auch finanzielle Mittel zur beruflichen Wiedereingliederung von (Langzeit-)Arbeitslosen eingesetzt werden.

Eine Zusammenarbeit mit Beschäftigungsunternehmen wäre arbeitsmarktpolitisch sehr wertvoll.

2.3 Aufbau eines attraktiven Freiwilligendienstes (4)

Der Landesausschuß des Diakonischen Werkes hat sich 1992 intensiv mit der Frage eines Pflichtjahres befaßt. Eine Arbeitsgruppe hat ein umfassendes Papier vorgelegt, das Grundlage folgenden Beschlusses ist:

„Der Ableistung eines sozialen Jahres für die persönliche und berufliche Entwicklung junger Menschen kommt ein sehr hoher Stellenwert zu. Trotzdem wird von der Einführung eines sozialen Pflichtjahres für alle abgeraten."

Das Diakonische Werk Württemberg setzt auf Freiwilligkeit und nicht auf Pflicht.

Die Zahl interessierter junger Menschen am Sozialbereich ist groß. Doch gibt es bis jetzt nur eine einzige Form längerfristigen freiwilligen Engagements für junge Menschen, das Freiwillige Soziale Jahr (Diakonische Jahr). Würden in der Bundesrepublik zusätzliche Freiwilligendienste in vielfältiger, aber sehr verbindlicher Form (mit Verträgen) angeboten, würden u. E. viele junge Menschen davon Gebrauch machen. Mit einem attraktiven Frei-willigendienst wird man bundesweit mindestens 60.000 junge Frauen und Männer gewinnen können (bundesweit gibt es z.Zt. 137.000 ZDL und 10.000 FSJ-HelferInnen).

Zum Beispiel könnten Freiwilligendienste angeboten werden,

- die sich in ihrem Zeitumfang oder ihrer Zeitverteilung unterscheiden:

  • Halbjährige Angebote
    Teilzeitangebote, die Koppelungen mit einer anderen Arbeit/Studium zulassen
  • Verpflichtung über mehrere Jahre mit einem bestimmten Zeitkontingent (8 Wochen-enden und 50 Abende)
    - die sich in ihrer Einsatzform unterscheiden:

  • Übernahme von längerfristigen „Patenschaften" (z.B. eine junge Frau geht zweimal wöchentlich mit bestimmten HeimbewohnerInnen spazieren)
  • Eine Gruppe Auszubildender übernimmt die Maschinenwartung einer WfB

- die auf neue Kooperationsformen setzen:

  • Im Rahmen des 11. Schuljahres wird ein halbjähriger Einsatz durchgeführt (Modell Stuttgart-Neugereut)
  • Neue Kombinationen von Ausbildungen und Sozialeinsätzen könnten kreiert werden (z.B. bei einer 3 ½ jährigen Ausbildung wirkt ein Soziales Jahr verkürzend)
  • Koppelung eines Sozialen Jahres mit einer Teilausbildung/Teilqualifikation.

Wichtig sind Formen, die eine gewisse Kontinuität und Verpflichtung beinhalten.

Die Honorierungsmöglichkeiten müssen vielfältiger angelegt sein als beim FSJ und gesellschaftlich wertvoll sein (z.B. Zertifikate, die Vorteile bringen, doppelte Rentenanrechnungszeiten, freie Verkehrsmittelbenutzung etc.).

Auch gesellschaftspolitisch wäre der Aufbau eines attraktiven Freiwilligendienstes anzustreben. Die Globalisierung der Wirtschaft und die rasante technologische Entwicklung führen dazu, daß immer weniger Menschen im klassischen Sinn erwerbstätig sein werden. Wissenschaftler wie Ulrich Beck oder Patrick M. Liedtke in seinem Bericht an den Club of Rome fordern, daß der nicht-gewerblichen Arbeit in Zukunft mehr Bedeutung zukommen muß. Auf diesem Hintergrund ist ein vielgestaltiges Freiwilligenprogramm positiv zu bewerten. Es würde die Bemühungen, den Arbeitsbegriff neu zu definieren, unterstützen. Es könnte ein Teil dieser neuen Arbeitskultur werden.

Auch ist soziale Kompetenz der Menschen unverzichtbar für eine moderne Gesellschaft. Dazu bedarf es spezieller Lernfelder, um soziales Lernen zu ermöglichen. Gerade der Freiwilligendienst ist hierfür besonders geeignet.

Zur Finanzierung müßten Systeme geschaffen werden, die weitgehend unabhängig von jährlichen Haushaltsansätzen und Pflegesatzverhandlungen sind (z.B. Bildung eines Fonds, in den der Bund einen Teil des jetzigen ZD-Etats einbringt, und auch die Kostenträger Geld einlegen).

Offene Fragen:

  • Welche Vielfalt der Formen ist für die Einrichtungen verträglich?
  • Sollten diese Freiwilligendienste nur für den Sozialbereich eingeführt werden?
  • Wie sind Freiwilligendienste europaweit gesetzlich abzusichern?

2.4 Abgabe einzelner Aufgaben

Einige Aufgaben könnten aus inhaltlicher Sicht evtl. an gewerbliche Unternehmen abgegeben werden (z.B. Essen auf Rädern, bestimmte Fahrdienste). Hier ließen sich außerdem erhebliche Einsparungen für die Beschaffung und den Erhalt eines umfangreichen Fuhrparks erzielen. Welche Aufgaben dafür geeignet sind, müßte im einzelnen inhaltlich wie betriebswirtschaftlich geprüft werden.

Folgende Aspekte sind zu bedenken:

  • Die Abgabe einzelner Aufgaben ist vor allem dort denkbar, wo es größere Einheiten gibt, d.h. wo mehrere ZDL eine ähnliche Arbeit verrichten, und wo das Arbeitsfeld abgegrenzt werden kann.
  • Die zu betreuenden Personen dürfen durch den Systemwechsel keine Nachteile erfahren. (Es gibt Beispiele, daß Sonderschulen ihren Schülerfahrdienst ganz über Bus- und Taxiunternehmen abwickeln und damit sehr gute Erfahrungen machen. Die selben Fahrer übernehmen über einen längeren Zeitraum den Dienst, und so kommt es zu engen Kontakten zu den behinderten Menschen).
  • Soziale Arbeit darf nicht unter Lohn-Dumping-Verhältnissen geleistet werden.

Bei der Überlegung, ob einzelne Aufgaben an gewerbliche Unternehmen abgegeben werden, muß für die Diakonie trotz des allgemein festzustellenden Zwangs zur „Ökonomisierung des Sozialen" und den damit einhergehenden Folgen und Gefahren, der zu betreuende Mensch im Mittelpunkt stehen.

Dieses Arbeitspapier wurde erstellt vom Beirat Zivildienst Diakonisches Werk Württemberg

Stuttgart, Januar 1999
Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg
Heilbronner Straße 180, 70191 Stuttgart

1. Laut Berechnung des Fachausschusses Zivildienst der Liga Baden-Württemberg, Stand Januar 1999.

Mobilitätszuschlag und Entlaßgeld bleiben unberücksichtigt, da sie voll vom BAZ erstattet werden. Der Kostenpunkt Verwaltungskosten/Dienstunterkunft/Fahrtkosten stellt einen Erfahrungswert dar. Hier können sich je nach individueller Situation des ZDL oder der ZDS zum Teil erhebliche Abweichungen ergeben.

2. Da die Relevanz von ZDL in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen z.T. unterschiedlich ist (s.o.), muß die Bewertung im Einzelfall differenziert übertragen werden.

3. Eine Projektgruppe „Freiwilligendienste" hat die Arbeit schon aufgenommen.

4. Natürlich ist auch an den Einsatz von Ehrenamtlichen zu denken. Dies wird in diesem Papier aber nicht weiter ausgeführt.

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