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Wehrpflicht gegen Gewissensfreiheit

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Grundgesetz die Gewissensfreiheit. Die Wehrpflicht bricht diese Garantie. Wer radikal jedes Militär ablehnt und deshalb auch ersatzweise zu leistende Dienste verweigert, wird bestraft. Fast jeden Tag sitzt ein Kriegsdienstverweigerer in Deutschland im Bundeswehrarrest oder im Gefängnis, weil er seinem Gewissen folgt. Amnesty International adoptiert immer wieder diese Inhaftierten als Gewissensgefangene.

Ohne Wehrpflicht müßten Kriegsdienstverweigerer nicht mehr um ihres Gewissens willen ins Gefängnis. Eine Freiwilligenarmee kommt den Vorstellungen des Grundgesetzes näher, weil dann niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen in die militärische Landesverteidigung eingebunden zu sein.

Die Zentralstelle KDV steht Ihnen mit Hintergrundmaterialien, Gesprächs- und Interviewpartnern jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns an (04453/9864888), senden Sie uns ein Fax (04453/9864890) oder ein e-mail (Zentralstelle.KDV@t-online.de). Wir helfen Ihnen gerne und nehmen Sie - wenn Sie wollen - auch in unseren Presseverteiler auf.

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