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Aktuelle Presseinformationen der Zentralstelle KDV
10.03.2011
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Zentralstelle KDV zur Wehrrechtsnovelle 2011
Die Bundeswehr darf Minderjährige nicht gegen ihren Willen festhalten! Der Zivildienst muss wie die Wehrpflicht auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt werden! Die Zentralstelle KDV hat den Bundestagsausschüssen für Jugend und für Verteidigung eine Stellungnahme zur Wehrrechtsnovelle 2011 übermittelt. Diese werden am Montag, 14.3.2011, Anhörungen zu den Gesetzentwürfen durchführen.
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17.12.2010
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Wehrpflicht-Neuregelungen ab Januar 2011
Das Bundeskabinett hat am 15.12.2010 das Gesetzgebungsverfahren zur Aussetzung der Wehrpflicht (außer im Spannungs- und Verteidigungsfall) auf den Weg gebracht. Im Vorgriff auf das Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen wurde für den Übergang geregelt:
Einberufungen zum Wehrdienst oder Zivildienst mit Dienstantrittsterminen ab dem 4. Januar 2011 erfolgen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Wehr- oder Zivildienstpflichtigen.
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14.09.2010
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Den Worten müssen umgehend Taten folgen
Die Zentralstelle KDV fordert Verteidigungsminister zu Guttenberg und Jugendministerin Schröder auf, die nachgeordneten Behörden anzuweisen, jedem Widerspruch gegen eine Einberufung im Rahmen der Ausübung des Einberufungsermessens stattzugeben. Es kann nicht sein, dass Behörden heute noch unter Berufung auf die Rechtsprechung des Kalten Krieges von vor dreißig Jahren der Wehr- und Zivildienstleistung Vorrang vor Ausbildung und Arbeit verschaffen. Gleiches muss für Entlassungsanträge aus dem Dienst gelten. Wer früher in Ausbildungen gehen kann, wer die Chance hat, einen Arbeitsplatz anzutreten, wer ein Studium aufnehmen kann, darf durch den Wehr- oder Zivildienst daran nicht mehr gehindert werden. Er sollte vorzeitig entlassen werden.
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08.09.2010
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Zivildienst: Vorzeitige Entlassung zur Ausbildungsaufnahme wieder möglich
Für Zivildienstleistende, die nach dem Zivildienst eine Ausbildung oder ein Studium beginnen wollen, entstehen manchmal Wartezeiten von sechs und mehr Monaten. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst kann in vielen Fällen dazu beitragen, dass diese Wartezeiten vermieden und die Ausbildung ein Jahr früher begonnen werden kann. Die Rechtsprechung der letzten vierzig Jahre hatte festgelegt, dass Wartezeiten von mehr als sechs Monaten zwischen dem regulären Zivildienstende und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen, die zu vorzeitigen Entlassungen führen müssen.
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26.08.2010
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Grundgesetz läßt allgemeinen Pflichtdienst nicht zu
Zu der Forderung der CDU-Politiker Peter Müller und Roland Koch, einen allgemeinen Pflichtdienst einzuführen, erklärt der Vorsitzende der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V (kurz: Zentralstelle KDV), Dr. Werner Glenewinkel: Das Gerede von der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht klingt wie Stammtischgerede auf allerunterstem Niveau: Nur der Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber für ein Freiwilliges Jahr kann ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Ursache ist, dass die Herren Koch und Müller als Ministerpräsidenten in ihren Bundesländern bisher nicht bereit waren, das Taschengeld für diese engagierten jungen Menschen zur Verfügung zu stellen.
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07.08.2010
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Wegfall des Zivildienstes ist möglich
Bei genauerem Hinsehen wird sich der Wegfall des Zivildienstes bei den allermeisten Arbeitsbereichen in allgemeinwohlorientierten Einrichtungen angemessen kompensieren lassen. Der Wegfall des Zivildienstes bei (einer zunehmend wachsenden Zahl von) gewinnorientierten Einrichtungen wird zeigen, dass allenfalls ein ohnehin unzulässiger Wettbewerbsvorteil entfiele, nicht aber soziale Dienstleistungen eingestellt würden.
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06.08.2010
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Nur noch 50,7 % taugliche Männer
Die Zahl der tauglich gemusterten Wehrpflichtigen sinkt weiter. Waren im letzten Jahr noch 54,2 % der jungen Männer wehrdienstfähig, so sank der Anteil im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 50,7 %. Vor zehn Jahren wurden lediglich 12 % ausgemustert.
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