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Zivildienst als Lerndienst

Bei der Regierungsbildung der Großen Koaltion haben SPD und CDU/CSU vereinbart, den Zivildienst zu einem Lerndienst weiter zu entwickeln. Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 heißt es dazu:

"Der Zivildienst bleibt als Ersatz zum Wehrdienst bestehen. Ausgehend von der großen sozial-politischen Bedeutung des Zivildienstes (unter anderem im Bereich der Behindertenarbeit) und aus jugendpolitischer Sicht ist der Zivildienst nicht zuletzt wegen der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtiges Lernfeld für die jungen Männer unbedingt erhaltenswert.

Wir prüfen, inwieweit durch den Zivildienst erworbene berufspraktische und theoretische Kenntnisse für Ausbildungen noch weitergehend als bisher angerechnet werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Einführung für Zivildienstleistende in den Zivildienst wird weiterentwickelt. Wir werden zugleich prüfen, ob es bei der jetzigen Anzahl von zwanzig Zivildienstschulen bleiben kann."

Dieser Anstoss wurde schnell aufgegriffen, zunächst von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsidienstverweigerer, der Evangelischen Kirche und dem Diakonischen Werk, die im Mai 2006 eine Fachtagung in Berlin durchführten.

Im November 2006 gab es dann eine weitere Fachtagung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in Hannover.

Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat nach zahlreichen Gesprächen im April 2007 eine Ideenskizze "Zivildienst als Lerndienst gestalten" den für den Zivildienst zuständigen Mitgliedern der Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt.

Der Geschäftsführer der Zentralstelle KDV, Peter Tobiassen, hat ein Organisationsmodell (auch im HTML-Format oder als Power-Point-Datei) vorgelegt, wie ein Lerndienst, von dem alle Zivildienstleistenden gleichermaßen profitieren können, organisiert werden kann.

Die Personalräte des Bundesamtes für den Zivildienst und der Zivildienstschulen haben Anfang Mai 2007 ein Positionspapier zum Zivildienst als Lerndienst verabschiedet: "12 Eckpunkte zur Zukunft der Zivildienstschulen"

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland hat im Mai 2007 als erster Wohlfahrtsverband für die rund 12.000 dort tätigen Zivildienstleistenden ein "Konzept zur künftigen Struktur und Organisation von Bildungstagen in Kirche und Diakonie" vorgelegt.

In Baden-Württemberg kann der Zivildienst mit der Ausbildung zum Altenpflegehelfer kombiniert werden.

Nach Presseberichten hat Familienministerin Dr. Ursula von der Leyen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes (PDF - 13 MB) am 25. Februar 2008 gegengezeichnet und in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gegeben. Damit ist die Positionsbestimmung innerhalb des Familienministeriums abgeschlossen.

Das Projekt "Freiwillig verlängerter Zivildienst", Teil des Entwurfs für ein Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz, wird von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Das wurde nach Gesprächen bekannt, die am 7. Mai 2008 zwischen den Zivildienstverantwortlichen von CDU/CSU und SPD geführt wurden. Dazu gab es von der SPD am 8. Mai 2008 eine Pressemitteilung, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die SPD-Bundestagsfraktion an der Entwicklung des neunmonatigen Zivildienstes zum Lerndienst festhalten will.

Das Projekt "Zivildienst als Lerndienst" ist im November/Dezember 2008 in die entscheidende Beratungsphase gekommen. Am 17.12.2008 führt der Familienausschuss eine öffentliche Anhörung durch, zu der auch Vertreter der Zentralstelle KDV, des Deutschen Bundesjugendrings und der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen als Sachverständige geladen sind. Deren Stellungnahmen dürften die weitere Diskussion um den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/10995) stark prägen. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung den Zivildienst zwar als Lerndienst gestalten, aber gleichzeitig der Lernelemente im Zivildienst deutlich reduzieren will.

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