Der Schwanz wackelt mit dem HundDie Wehrpflicht darf nicht aufrecht erhalten werden, nur weil es den Zivildienst gibt. Angeblich laufen die Wohlfahrtsverbände den Politikern die Türen ein, um sich für die Beibehaltung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes einzusetzen. Hinter vorgehaltener Hand übernehmen Vertreter aller Parteien diese Argumente und sagen: "Wegen des Zivildienstes können wir die Wehrpflicht nicht aussetzen. Der Sozialbereich würde sonst zusammenbrechen." Uns haben die Vorstände aller Wohlfahrtsverbände das Gegenteil versichert. Sie wollen freiwillige, nicht zwangsverpflichtete, und fachlich möglichst qualifizierte Mitarbeiter, vor allem im Betreuungsbereich. Aber sie benötigen dazu das Geld, das der Bund heute mit dem Zivildienst ausgibt.
Wer die Wehrpflicht mit dem Zivildienst begründet, stellt die Verfassung auf den Kopf. Nur zur Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland darf die Wehrpflicht aufrechterhalten werden, erst in der Folge daraus dürfen Kriegsdienstverweigerer zu einem Ersatzdienst herangezogen werden. Heute aber wackelt der Schwanz mit dem Hund: Wegen des Ersatzdienstes wird die Wehrpflicht aufrechterhalten. Für die Verteidigungsfähigkeit ist die Wehrpflicht nicht mehr nötig, denn "Deutschland ist nicht von Feinden, sondern von Freunden umzingelt" (Volker Rühe).
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