5 Maßnahmen bei Anhängigkeit von Verwaltungsstreitverfahren
RL C 5
Abteilungsverfügung 0.70 vom 23.05.2005
Während der Anhängigkeit von Verwaltungsstreitverfahren dürfen Maßnahmen im Rahmen der Heranziehung zum Zivildienst nur mit Zustimmung des Referats II 2 erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer unerwünschten Prozessbeeinflussung besteht.
Zur Sicherung der Koordination ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Bei Abgabe einer Personalakte an das Referat II 2 wird im Regionalreferat eine "Fehltasche" mit Abgabebeleg unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Z-Registratur angelegt.
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