Zurückstellungsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich die Zurückstellung für die Fortsetzung meines Studiums im Masterstudiengang.
Dieser Masterstudiengang ist Teil der Gesamtausbildung, die ich zur Zeit durchlaufe. Zunächst habe ich dazu den Bachelorteil des Studiums absolviert und nun mit Erfolg abgeschlossen. Der Masterteil des Studiums baut auf den Bachelorabschluss auf. Der Masterabschluss entspricht dem früheren Diplomabschluss in diesem Studium, für das in der Vergangenheit auch eine durchgängige Zurückstellung erfolgt. Die organisatorische Änderung der Studiengänge, die es ermöglicht, nach sechs bzw. sieben Semestern einen Zwischenzertifikat zu machen, ändert nichts daran, dass es sich um eine durchgängige, aufeinander aufbauende Ausbildung handelt, die ab Erreichen des dritten Semesters nach § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b ZDG zur Zurückstellung vom Zivildienst führt.
Diese Auffassung vertritt auch die Bundesregierung. Mit Schreiben vom 30.3.2007 (dip.bundestag.de/brd/2007/0226-07.pdf) hat Bundeskanzlerin Dr. Merkel dem Bundesrat den Entwurf für ein Wehrrechtsänderungsgesetz zugeleitet. In diesem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung ihre wehrpflichtrechtliche Bewertung der Bachelor- und der sich anschließenden Masterstudiengänge dargelegt. Zu dem heute geltenden Wortlaut von § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b ZDG wird ausgeführt (Seite 47 der Bundesratsdrucksache 226/07):
"Bei einem zeitlich sich unmittelbar anschließenden Masterstudiengang, der auf dem vorangegangenen Bachelorstudium fachlich aufbaut, sind Bachelor- und Masterstudium wehrpflichtrechtlich als zusammenhängende Ausbildungsabschnitte zu bewerten. Eine Einberufung bis zum Erreichen des dritten Semesters des ohnehin nur zwei bis vier Semester dauernden Masterstudiums ist entweder überhaupt nicht möglich oder auf Grund der Schutzwürdigkeit der Studierenden in diesen Fällen nicht angezeigt. Daher erfolgt auf (erneuten) Antrag nach Absolvierung des Bachelorstudienganges eine Zurückstellung bis zum Erreichen des Masterabschlusses."
Eine Immatrikulatuionsbescheinigung habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
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