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Wir fordern eine klare Ansage, ab wann Wehr- und Zivildienst verkürzt werden

Zivildienstverlängerung muss vom Tisch-Einrichtungen u.Dienstpflichtige brauchen Planungssicherheit

14.05.2010 - Peter Tobiassen - Telefon: 04453/9864888 Mobil: 0171/5081394

Zu den Beratungen über das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 am kommenden Montag erklärt der Geschäftsführer der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (kurz: Zentralstelle KDV), Peter Tobiassen:

Die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sind eindeutig. Alle Parteien mit Ausnahme der Union lehnen einen Ausbau des Zivildienstes und damit eine Konsolidierung der Wehrpflicht ab. Deshalb ist nicht damit zu rechnen, dass die Unionspläne zur Verlängerung des Zivildienstes auf zwölf Monate die Zustimmung der Länderkammer erhalten werden. Die aktuellen Debatten um wichtige Positionen des Haushaltes des Familienministeriums (Stichworte: Kinderbetreuung, Elterngeld) zeigen, dass dort zudem das Geld nicht vorhanden ist, um 390 Millionen Euro zusätzlich in den Zivildienst zu pumpen, um die Verlängerung zu finanzieren.

Die Zentralstelle KDV fordert die Regierungskoalition auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes wie angekündigt zum 1.1.2011 umzusetzen. Niemand hat etwas von Verlängerungsphantasien für den Zivildienst, die über kurz oder lang am Bundesrat oder am Verfassungsgericht scheitern werden. Nützlich ist allein die klare Ansage, ab wann die sechsmonatige Dienstdauer gilt.

Alternativen für eine längere Mitarbeit in Einrichtungen - rechtlich unumstritten und vielfach erprobt - stehen längst zur Verfügung. Das Jugendfreiwilligendienstegesetz sieht flexible Mitarbeitszeiten von sechs bis 24 Monate vor, die auf den Zivildienst angerechnet werden oder auch im Anschluss an den Zivildienst geleistet werden können. Jede Einrichtung kann - und das geschieht schon heute vieltausendfach - ihren ehemaligen Zivildienstleistenden nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen weiterbeschäftigen.

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