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Dienstzeitverkürzung auf sechs Monate ist Unsinn – Wegfall der Wehrpflicht jetzt!

22.10.2009 - Peter Tobiassen - Telefon: 04453/9864888 Mobil: 0171/5081394

Zu den Meldungen über eine beabsichtigte Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate erklärt der Geschäftsführer der Zentralstelle KDV, Peter Tobiassen:
Eine Verkürzung der Wehrdienstdauer auf sechs Monate ist keine Lösung für den notwendigen Abschied von der Wehrpflicht.

Eine Verkürzung der Wehrdienstdauer auf sechs Monate ist keine Lösung für den notwendigen Abschied von der Wehrpflicht.

Für die Lebensplanung der Wehr- und Zivildienstpflichtigen bedeutet die beabsichtigte neue Dienstzeit nach wie vor ein Jahr Ausbildungszeitverlust. Abiturienten müssen nach sechs Monaten Wehr- oder Zivildienst neun Monate auf den nächstmöglichen Studienbeginn im Oktober, andere Schulabgänger sieben Monate auf sonstige Ausbildungsbeginne im August warten. Auffangen und finanzieren müssen diese Wartezeiten die Eltern, die Arbeitsagenturen und die Sozialämter. Daran kann niemand ein Interesse haben.

Im Zivildienst wird sich indes wenig ändern. Dort, wo längere Einsatzzeiten nötig sind, werden Zivildienstleistende durch Helferinnen und Helfer im freiwilligen Jahr ersetzt. Dort, wo Zivildienstleistende schon bisher auf Handlangerdienste reduziert waren, wird mit der kürzeren Dienstzeit genauso gut gearbeitet werden können wie mit den heutigen neun Monaten. Profitieren werden von der Dienstzeitverkürzung im Zivildienst diejenigen jungen Menschen, die bisher keinen Platz im Freiwilligen Jahr finden konnten.

Wehrgerechtigkeit wird nicht zu erreichen sein. Ob nun 13 % vom Jahrgang – wie das Bundesverfassungsgericht noch im Juli für den aktuellen Wehrpflichtigenjahrgang festgestellt hat (2 BvL 3/09 vom 22.7.2009) oder zukünftig vielleicht 20 % einberufen werden können – gerechter werden die „Lasten der Landesverteidigung“ dadurch nicht verteilt. Die weit überwiegende Mehrheit der Männer wird auch zukünftig nicht zum Wehrdienst herangezogen werden.

Die immer wieder behauptete Notwendigkeit der Wehrpflicht für die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr im Verteidigungsfall ist ein Phantom. Wer im Verteidigungsfall eingesetzt werden soll, müsste in Übung gehalten werden. Das geschieht schon seit Jahren nicht mehr. Von den Wehrdienstleistenden den Jahres 2001 haben bisher ganze 0,9 % an Wehrübungen teilgenommen – und das nur, weil sie dies unbedingt und freiwillig wollten.

21 der 27 EU-Mitgliedsstaaten, 23 der 28 Nato-Mitgliedsstaaten haben inzwischen keine Wehrpflicht mehr. Es ist an der Zeit, dass auch Deutschland sich von der Wehrpflicht verabschiedet.

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